Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke
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Notariat
Ab dem 1. Januar 2012 stellt das Italienische Generalkonsulat Frankfurt am Main gemäß Ministerialbeschuss vom 6. Dezember 2011 keine notariellen Urkunden mehr aus.
Ausnahmen bilden geheime und internationale Testamente.
Des Weiteren ist eine Ausstellung in Ausnahmesituationen, z.B. in äußerst dringenden Fällen, falls kein Notar vor Ort zur Verfügung steht und falls eine Verzögerung negative Folgen für den Antragsteller birgt, möglich.
Auf Grund der Mitgliedschaft Deutschlands bei der Internationalen Union des Notariats, sind in Deutschland ausgestellte notarielle Urkunden auch in Italien gültig.
Notare, die die italienische Sprache beherrschen, finden Sie unter www.notar.de.
TESTAMENTE ODER LETZTE WILLENSERKLÄRUNGEN
Zu den Aufgaben des Notariats bei einem Konsulat gehört die Erstellung bestimmter Urkunden, die die letzten Willenserklärungen von Personen betreffen, die sich im Ausland aufhalten.
Das öffentliche Testament ist die Willenserklärung des Erblassers, die gegenüber einem mit notariellen Aufgaben betrauten Beamten in Anwesenheit von zwei Zeugen abgegeben und schriftlich niedergelegt wird.
Beim geheimen Testament hingegen beschränken sich die Aufgaben der Notariatsstelle auf die formelle Entgegennahme der Urkunde (deren Inhalt geheim bleibt) und deren Hinterlegung in der Notariatsstelle.
Das eigenhändige Testament schließlich muss nicht von einem Beamten des Notariats verfasst werden und kann an jedem Ort und bei jeder Person hinterlegt werden. In der Regel wird es beim Notariat hinterlegt, um den Verlust zu vermeiden und die sofortige Veröffentlichung nach dem Tod des Erblassers sicherzustellen.