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Steuernummer

Der „Codice fiscale/ italienische Steuernummer“ (Informationen für ausländische Staatsbürger und für im Melderegister eingetragene italienische Staatsbürger)

Der “codice fiscale” ist ein Instrument zur Identifizierung des Bürgers für Steuerangelegenheiten. Er wird auf Antrag durch jede Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) kostenfrei ausgestellt. Sofern man in Deutschland wohnhaft ist, kann der codice fiscale direkt bei der nächsten italienischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Das Italienische Generalkonsulat stellt auf Antrag eine Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer mit Strichcode aus.

Das italienische Generalkonsulat stellt die Steuernummer nur für Personen aus, die in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Unterfranken ansässig sind. Wir bitte Sie darum, im Formular das Bundesland einzutragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Das Generalkonsulat stellt keine Plastikkarten mit der Steuernummer aus. Letztere werden auf Anfrage direkt vonseiten der Steuerbehörde in Italien ausgestellt und von diesem Generalkonsulat an die Postadresse des Antragsstellers in Deutschland weitergeleitet.

Die Plastikkarte mit der Steuernummer wird in etwa drei/vier Monaten zugestellt.


Wie wird die Zuweisung der Steuernummer beantragt?

Um die Steuernummer “codice fiscale” bei diesem Generalkonsulat zu beantragen, ist es notwendig, dieses Formular  mit einer Kopie eines gültigen Personalausweises vorzulegen. Es ist nicht notwendig, persönlich im Konsulat vorstellig zu werden.

Das Formular und die Kopie der Personalausweises senden Sie per Post mit einem frankierten und adressierten Umschlag an

Consolato Generale d’Italia
Danziger Platz 12, 60314 Frankfurt am Main

oder

per Email  francoforte.codicifiscali@esteri.it
oder Fax  069 7531145

Weitere Informationen können sie auch telefonisch erhalten: Tel. 069 7531- 160