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Italienische Steuernummer (codice fiscale)

Bitte beachten Sie, dass die Steuernummer automatisch auf der Italienische ELEKTRONISCHEN IDENTITÄTSKARTE (CIE) eingetragen ist.

Ab dem 15.07.2024 müssen die  Italiener:innen, die im Konsularbezirk Frankfurt am Main im  AIRE – Register  (Register der im Ausland ansässigen Italiener)  registriert sind, die Bescheinigung über die Steuernummer für sich und eventuelle minderjährige Kinder direkt über das Portal Fast it herunterladen.

Italienische Steuernummer (codice fiscale)

  1.             Was ist das?
  2.             Wozu braucht man sie?
  3.             Wie beantragt man sie? 
  1. Was ist das?

Die italienische Steuernummer (Codice fiscale) ist ein von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ausgestellter Code aus Buchstaben und Zahlen. Sie dient dazu, den Bürger (Italiener oder Ausländer) in den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, Privatpersonen und Körperschaften Italiens zu identifizieren. Für natürliche Personen wird die italienische Steuernummer auf der Grundlage persönlicher Daten erstellt.

  1. Wozu braucht man sie?

Bei jeder administrativen Verpflichtung wie etwa die Begleichung von Steuern, Abgaben, Gebühren usw. oder auch bei Geschäftstätigkeiten jeglicher Art (Annahme von Erbschaften, Verträge mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Beantragung von Finanzierungen, Sponsoring, Vermietung oder Überlassung von Immobilien usw.) ist die handelnde Person verpflichtet, ihre italienische Steuernummer anzugeben.

  1. Wie beantragt man sie?

Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können die italienische Steuernummer über das Konsulat sowie direkt bei den Büros der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) in Italien beantragen.

Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Italien ansässig sind, können eine Person beauftragen, das Antragsformular für die italienische Steuernummer direkt bei den Büros der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) in Italien einzureichen.

STUDIERENDE IN ITALIEN (STUDENTI UNIVERSITARI)

Für die Immatrikulierung an der Universität können Studierende eine vorläufige italienische Steuernummer über das Portal „Universitaly“, beantragen. Die Karte/ die Bescheinigung erhält man nach der Einreise nach Italien beim zuständigen Finanzamt.

IM AIRE EINGETRAGENE ITALIENISCHE STAATSBÜRGER MIT WOHNSITZ IM AUSLAND

Volljährige italienische Staatsangehörige, die im AIRE eingetragen sind, können über das Online-Portal Fast-it eine italienische Steuernummer für sich selbst und ihre minderjährigen Kinder beantragen. Dafür müssen sie lediglich auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen folgen. Ebenfalls über das Fast-it-Portal können Sie die Bescheinigung über Zuweisung einer italienischen Steuernummer herunterladen, sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist.

Wie?

  1. Verbinden Sie sich mit dem Fast-it-Portal.
  2. Klicken Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Attribuzione Codice Fiscale“ (Zuweisung einer Steuernummer).
  3. Bestätigen Sie die Daten und starten Sie den Antrag.
  4. Nach Bearbeitung des Antrags durch das Konsulat können Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer selbst herunterladen.

Wenn Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer nicht herunterladen können:

  1. Registrieren Sie sich auf dem FAST-IT-Portal, oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits einen aktiven Account haben.
  2. Beantragen Sie die „Associazione Online“ (Online-Verknüpfung), indem Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Visualizzare la propria scheda anagrafica” (Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen) klicken.
  3. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung der erfolgten Verknüpfung.
  4. Melden Sie sich erneut auf dem Portal an und laden Sie die Bescheinigung herunter.

Volljährige Bürger, die im AIRE registriert sind und bereits eine italienische Steuernummer haben, können die Bescheinigung über die Zuweisung einer Steuernummer direkt über das Online-Portal Fast-it herunterladen. Dazu müssen sie nur auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen zur Beantragung einer Steuernummer folgen. In diesem Fall ist die Unterstützung des Konsulats für die Ausstellung der Bescheinigung nicht erforderlich.

Wer auch die Karte mit der Steuernummer (tesserino del codice fiscale) erhalten möchte, muss sowohl eine italienische Steuernummer als auch die Karte dazu beantragen. Dafür ist das entsprechende Formular zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments einzureichen.

Bei Verlust oder Zerstörung der Bescheinigung in Papierform oder der Plastikkarte kann ein Duplikat in gleicher Weise wie die ursprüngliche Zuweisung beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE, DIE NICHT IN ITALIEN ANSÄSSIG SIND

Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Italien ansässig sind, müssen gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets (D.M. attuativo) Nr. 281 vom 17. Mai 2001 eine Person beauftragen, das Antragsformular für die italienische Steuernummer direkt bei den Büros der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) auf italienischem Staatsgebiet einzureichen.

Die Adressen der Büros der Agenzia delle Entrate finden Sie im Internet unter www.agenziaentrate.it

Ausländische Staatsangehörige können eine italienische Steuernummer nur dann bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen italienischen Konsulat beantragen, wenn die Steuernummer für Online-Verfahren erforderlich ist und/oder wenn der ausländische Staatsangehörige nicht in der Lage ist, eine Person mit der Beantragung der Steuernummer bei der italienischen Steuerbehörde zu beauftragen. In diesen Fällen leitet das Konsulat den Antrag an die italienische Steuerbehörde weiter.

Der Antrag für eine Steuernummer, für den ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden muss, ist zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments und einer Begründung des Antrags einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des zuständigen Konsularbüros.

Studierende, die für die Vor-Immatrikulation an der Universität eine Steuernummer benötigen, können diese automatisch auf dem Portal UNIVERSITALY bei der Vor-Immatrikulation beantragen. Die Zuweisung der Steuernummer kann folgendermaßen abgeschlossen werden:

für Studierende aus Nicht-EU-Ländern; beim Sportello Unico dell’Immigrazione (zentrale Anlaufstelle für Einwanderung) oder bei der Questura (Polizeipräsidium) zum Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis oder

für Studierende aus EU-Ländern; durch Vorlage des Formulars AA4/8 bei der italienischen Steuerbehörde.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Steuernummer für den Kauf von Immobilien oder für andere kommerzielle/finanzielle Aktivitäten in Italien benötigen, können einen Vertreter beauftragen, der die Steuernummer in ihrem Namen bei der italienischen Steuerbehörde beantragt.

FÜR DEN KAUF-VERKAUF UND DIE ANMIETUNG VON IMMOBILIEN IN ITALIEN

In Italien tätige Makler, Rechtsanwälte, Notare usw. können mit der Beantragung der Steuernummer beim zuständigen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) in Italien bevollmächtigt werden.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, erhalten eine Steuernummer bei den folgenden Behörden:

– bei der zentralen Anlaufstelle für Einwanderung (Sportello unico per l’Immigrazione). Diese gibt es in jeder Präfektur. Sie ist für die Ausstellung einer Einreisegenehmigung für ausländische Staatsangehörige zuständig, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer abhängigen Beschäftigung oder Familienzusammenführung beantragen.

– beim Polizeipräsidium (Questura). Diese Büros der Staatspolizei sind für ausländische Staatsangehörige zuständig, die andere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen beantragen.

Staatsangehörige aus EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, müssen für die Beantragung der italienischen Steuernummer das Formular AA4/8 bei einem örtlichen Büro der italienischen Steuerbehörde einreichen. Der Antrag muss begründet sein. Außerdem ist ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder für die Ausreise gültiger Personalausweis) beizufügen.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Steuernummer für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Italien benötigen, können dem von ihnen beauftragten Anwalt, die Beantragung der Steuernummer bei einem beliebigen Büro der italienischen Steuerbehörde übertragen. Die Adressen der Büros der Steuerbehörde finden Sie auf der Website www.agenziaentrate.it.

Wenn Sie dennoch die Steuernummer über das Konsulat wünschen, bitte besuchen Sie folgende Seite.