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Italienische Steuernummer (codice fiscale)

Italienische Steuernummer – (Informationen für ausländische Staatsbürger:innen und für im Melderegister eingetragene italienische Staatsbürger:innen)

Die Steuernummer (codice fiscale) ist ein Instrument zur Identifizierung des Bürgers für Steuerangelegenheiten. Sie wird von der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) kostenfrei ausgestellt und kann im Ausland sowohl von Italienern als auch von Ausländern über unser Konsulat beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Steuernummer automatisch auf der Italienische ELEKTRONISCHEN IDENTITÄTSKARTE (CIE) eingetragen ist.

Das Italienische Generalkonsulat stellt auf Antrag eine Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer mit Strichcode aus.

WER KANN DIE STEUERNUMMER BEANTRAGEN?

ITALIENISCHE UND AUSLÄNDISCHE Staatsbürger:innen mit Wohnsitz in:  Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Unterfranken.

Bitte geben Sie auf dem Antragsformular die Abkürzung des Bundeslandes an, in dem der Staatsangehörige seinen Wohnsitz hat.

WAS STELLT DAS KONSULAT AUS?

Das Italienische Generalkonsulat stellt auf Antrag eine Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer mit Strichcode aus.

Die Bescheinigung ist ein gedrucktes Formular (oder ein PDF-Dokument), das einen maschinenlesbaren Strichcode enthält und dessen Nutzungsfunktionen denen der Plastikkarte vollständig entsprechen.

Die Plastikkarte

Sie wird vom Generalkonsulat per Post an die vom Antragsteller im Antragsformular AA4/8 angegebene Wohnanschrift in Deutschland gesandt, sobald es beim Konsulat bei der italienischen Steuerbehörde eingegangen ist.

Die Wartezeit beträgt etwa drei bis vier Monate, da die Karten in Italien ausgestellt und dann an das Generalkonsulat Frankfurt  geschickt werden.

WELCHE DOKUMENTE VORZULEGEN SIND

Im Allgemeinen (bei Unterlagen, die per E-Mail oder Post verschickt werden):

  • Das Formular
  • KOPIE DES GÜLTIGEN (nicht abgelaufenen) PERSONALAUSWEISES ODER PASSES DES ANTRAGSTELLERS

Für Minderjährigen

a Das Formular

b –  KOPIE DES GÜLTIGEN (nicht abgelaufenen)  PERSONALAUSWEISES ODER PASSES eines Elternteils

c – Geburtsurkunde des Minderjährigen

für die Verstorbenen:

a Das Formular

b – KOPIE DES PERSONALDOKUMENTS ODER DES REISEPASSES DER VERSTORBENEN PERSON

c – Ist kein Ausweis oder Pass vorhanden, ist Folgendes einzureichen: Sterbeurkunde zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses eines Familienangehörigen

WICHTIG: Am Ende des Antragsformulars muss der Antragsteller und/oder ein Familienmitglied unterschreiben und das Datum eintragen.

 

ÜBERMITTLUNG DER UNTERLAGEN

Es ist nicht notwendig, persönlich im Konsulat vorstellig zu werden.

Sie können uns senden:

Per E-MAIL:  francoforte.codicifiscali@esteri.it 

(Die Dokumente müssen in niedriger Auflösung gescannt werden, maximal 1 MB pro Datei. Größere Dateien werden vom System nicht akzeptiert)

                          ODER

 PER POST AN FOLGENDE ADRESSE.

Italienisches Generalkonsulat Frankfurt
Danziger Platz 12,
60314 Frankfurt am Main

Damit das Konsulat die Bescheinigung per Post zusenden kann, legen Sie bitte einen vorfrankierten Umschlag mit der Adresse des Empfängers bei.

Für die Frauen: Bitte prüfen Sie, ob Ihr Geburtsname auch auf dem Briefkasten angegeben ist.

WICHTIG: Für Patronati – Anwaltskanzleien – Notariate:

Fügen Sie dem Antrag die Vollmacht der betreffenden Person bei.

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IN DRINGENDEN FÄLLEN: Sie können mit den oben genannten Unterlagen ohne Termin montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr zum Konsulat kommen.

Mittwochs auch von 14.30 bis 16.30 Uhr

WIE SCHNELL SIE IHRE STEUERNUMMER ERHALTEN ?

– 10 Tage bis 1 Monat ab Eingang der E-Mail beim Konsulat oder ab dem Posteingang des Formulars, der Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses

– In dringenden Fällen können Sie die unten stehende Telefonnummer anrufen.

Tel.: 069 7531- 160

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Italienische Staatsbürger:innen, die NICHT bei der AIRE registriert sind, können ihren Antrag direkt bei einem beliebigen Finanzamt (www.agenziaentrate.it) – auch über einen Rechtsanwalt – oder bei folgender Adresse einreichen:

Centro Operativo di Pescara, Via Rio Sparto, 21 – 65100 Pescara
Fax: 0039 0855 772325;  Tel: 0039 0855 771
Email: 
centrooperativo.pescara.ivanoresidenti@agenziaentrate.it

 

Zu beachten!

Um eine offizielle Registrierung der Steuernummer bei der Steuerbehörde zu erhalten, muss die Zuteilung gemäß dem oben beschriebenen Verfahren beantragt werden.

Diese Registrierung erfolgt ausschließlich über das Konsulat.