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HINWEISE ZUR ZAHLUNG DER KONSULARISCHEN GEBÜHREN
Das Generalkonsulat weist darauf hin, dass für nachgewiesene Notfälle (Gesundheitsprobleme, dringende Reisen, schwerwiegende familiäre Gründe, usw.) eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig ist. Diese Gebühr gilt für diejenigen, die ohne Termin beim Generalkonsulat vorsprechen und eine Dienstleistung innerhalb von 24 Stunden beantragen.
Die Zahlung der Gebühr ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der Ausstellung des Reisepasses am selben Tag, da diese Ausstellung in jedem Fall unter dem Vorbehalt fehlender Hindernisse erfolgt.
Ein italienisches Führungszeugnis in Deutschland beantragen (Seite auf Italienisch und Englisch)
EU Datenschutz Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.
Infos Konsularische Dienstleistungen.