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Personalausweise


Abteilung für Personalausweise (Ufficio Carte d’Identità)
Tel.: 0049 (0)69 7531 – 302 (12:00 – 13:00)
Fax: 0049 (0)69 7531 – 126
e-mail: ci_confran@esteri.it
 
 
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Wir bitten Sie, bereits mit biometrischen Fotos zu Ihren Terminen zu kommen.

Aufgrund der hohen Nachfrage des biometrischen Ausweises empfiehlt es sich, den Online-Antrag und die Terminanfrage mindestens 7. Monate vor dem Ablauf des Ausweises zu stellen. Bitte benutzen sie die Webseite PRENOT@MI

 

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 ELEKTRONISCHER PERSONALAUSWEIS (CIE)

Ab 1. Oktober 2020 stellt das Italienische Generalkonsulat in Frankfurt am Main elektronische Personalausweise (CIE) im Plastikkartenformat aus.

Ab 10. September 2020 können keine Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen in Papierform (CIC) mehr gestellt werden. Anträge, die ab diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Ab 15. September 2020 gilt für die Ausstellung des CIE das nachfolgend beschriebene Terminbuchungsverfahren (Achtung: eine Beantragung des CIE ohne Termin direkt am Schalter ist nicht möglich).

 

1) Was ist ein elektronischer Personalausweis?

Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, das zur Identifizierung und für Reisen innerhalb der Europäischen Union, in einige Schengen-Staaten (z.B. Island, Norwegen und die Schweiz) sowie in weitere Länder, mit denen bilaterale Abkommen bestehen (siehe einzelne Länderübersichten “schede Paese” auf der Internetseite www.viaggiaresicuri.it) gültig ist.

Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat. Er erfüllt die gleichen Funktionen wie der Personalausweis in Papierform und gibt außerdem Zugang zu den Online-Diensten der italienischen Behörden.


2) Für wen kann der elektronische Personalausweis ausgestellt werden?

Das Italienische Generalkonsulat in Frankfurt kann den Personalausweis nur italienischen Staatsbürgern mit rechtmäßigem Wohnsitz in ihrem Konsularbezirk (Länder Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Unterfranken) ausstellen, die im Register des Konsulats eingetragen sind und deren persönliche Daten bereits im Register der im Ausland ansässigen Italiener (A.I.R.E.) (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) des Innenministeriums verzeichnet sind.

Wer nicht im A.I.R.E. registriert ist, muss zunächst über das FAST IT-Portal (in italienischer Sprache) seine Eintragung veranlassen und seine Eintragung in dieses Register durch die zuständige italienische Meldegemeinde abwarten, bevor er einen Antrag stellen kann (bei Bürgern, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde).

Unerlässliche Voraussetzung für die Eintragung von im Ausland geborenen italienischen Staatsangehörigen in die A.I.R.E.-Datenbank ist, dass die Geburtsurkunde bereits ins Personenstandsregister der entsprechenden Gemeinde übertragen wurde.

Hat sich die Wohnadresse (im Vergleich zur der Konsulardienststelle mitgeteilten Adresse), geändert, muss die Adressänderung über das FAST IT-Portal beantragt werden.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des CIE ist der Besitz einer von der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) bestätigten Steuernummer. Besitzt der Antragsteller keine Steuernummer oder ist diese nicht bestätigt, so veranlasst die Konsularkanzlei die Beantragung über die Steuerbehörde.

3) Ab wann kann ein elektronischer Personalausweis  (CIE) beantragt werden? 

Terminanfragen für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises können ab 15. September 2020 gestellt werden.

4) Wie wird der elektronische Personalausweis (CIE) beantragt? 

Die Beantragung eines elektronischen Personalausweises muss über die Online-Reservierungsplattform Prenot@mi erfolgen. 

5) Wie vereinbart man einen Termin auf der Online-Reservierungsplattform „Prenot@mi“?

Wenn Sie auf der Plattform „Prenot@mi“ bereits als Nutzer registriert sind, klicken Sie auf den Button „login utente già registrato“ (Login registrierte Nutzer) und geben ihre Zugangsdaten ein:

Username: Ihre E-Mail-Adresse

Password: das bei Ihrer Registrierung gewählte Passwort

Sie gelangen so zur Seite mit dem aktuellen Dienstleistungsangebot. Dort wählen Sie den Service „Carta di Identità“ (Personalausweis) aus und tragen die Daten der Person ein, für die der Personalausweis bestimmt ist (sog. Antragsteller “richiedente”). Wenn der Termin also der Verlängerung eines Personalausweises für ein Kind dienen soll, so müssen bei den Daten für den Termin die Daten des Kindes angegeben werden, auch wenn die Person, die den Termin bucht, faktisch ein Elternteil ist.

Sie gelangen dann zum Terminkalender und können dort ein Ihnen passendes Datum auswählen.

Achtung: Wenn der Nutzer bereits registriert ist, aber bei einem anderen Konsulat, so muss er vor der Terminvereinbarung den Ortswechsel eingeben. Hierfür ist nach dem Einwählen in das eigene Nutzerkonto auf der ersten Seite links der entsprechende Button Ortswechsel “cambia sede” anzuklicken.

Wenn Sie ein neuer Nutzer sind, müssen sie sich zunächst auf dem Portal registrieren. Klicken Sie hierfür auf “Registrazione nuovo utente” (Registrierung für neue Nutzer). Nach Abschluss der Registrierung gehen Sie wieder in den Bereich „prenotazione“ (Terminreservierung) und geben Ihre Nutzerdaten ein. Sie erhalten dann Zugang zum Dienstleistungsangebot und gehen weiter vor wie oben angegeben.

Ab dem Zeitpunkt der Terminbuchung vergehen mindestens fünfzehn Tage, die notwendig sind, damit die Konsulardienststelle die Personendaten überprüfen kann, um eventuelle Abweichungen zwischen den beim Konsulat vorliegenden Daten und den Daten bei der italienischen Gemeinde zu bereinigen und festzustellen, ob Gründe vorliegen, die einer Ausstellung des Dokuments entgegenstehen.

ACHTUNG: Sollten sich bei den Überprüfungen Anhaltspunkte ergeben, die eine Ausstellung des CIE (vorübergehend oder dauerhaft) verhindern, kontaktiert die Konsulardienststelle den Betreffenden, um den Termin abzusagen.

 

 6) Kann man den Termin für eine andere Person buchen?

Ja, die Möglichkeit besteht für Familienmitgliedern. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, müssen bei der Terminbuchung jedoch die Daten aller Personen angegeben werden, die einen CIE erhalten sollen (Antragsteller). Wenn am Schalter Personen vorsprechen, deren Daten bei der Terminbuchung nicht ins System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht weiterbearbeitet werden.

Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil von seinem Nutzerkonto aus einen Termin für das Kind buchen. In diesem Fall müssen Sie in dem für den Termin auszufüllenden Formular die erste Frage „L’appuntamento è per“ (der Termin ist für) mit der Angabe „mio figlio“ (mein Kind) beantworten und dann die Daten des Kindes und nicht des Elternteils, der das Formular ausfüllt, eingeben.

Wenn Sie einen Termin für ein anderes Familienmitglied buchen möchten, können Sie sich dementsprechend mit Ihrem Konto anmelden, im Feld „L‘appuntamento è per“  (Termin ist für) „un altro familiare” (ein anderes Familienmitglied) auswählen und dann mit der Eingabe aller Daten zu diesem Familienmitglied (das ja der Antragsteller sein wird) fortfahren.

Das System erlaubt es Ihnen auch, einen Mehrfachtermin, d.h. am selben Datum für sich und andere zu buchen. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (gegebenenfalls müssen Sie nach unten scrollen) und erfordert das Ausfüllen eines Datenblatts für jede Person, die einen Termin am selben Datum wünscht, d.h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.

7) Welche Unterlagen muss man beim Termin zur Beantragung des CIE mitbringen?

Am Tag des Termins muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:

  • Den früheren Personalausweis (falls Sie keinen haben; ein anderes Ausweisdokument, falls Sie kein anderes Ausweisdokument haben, zwei Zeugen, die keine Verwandten des Antragstellers sind); falls der CIE für einen Minderjährigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen. Der frühere Personalausweis
    wird im Konsulat zurückgezogen.
  • 1 biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate, Frontalaufnahme, in Farbe, Format 35 x 45 mm, siehe diese Anweisungen).
  • Ausgefülltes Formular, dass es keine gerichtliche Verbote gegen die Ausstellung des Reisepasses gibt
  • a) Wird der Ausweis fuer ein Minderjähriges Kind beantragt, ist eine Einverständniserklärung  der beiden Elternteile erforderlich. Hiermit finden sie die Einverständniserklärung: https://consfrancoforte.esteri.it/CONSOLATO_FRANCOFORTE/resource/doc/2020/09/atto_di_assenso_per_rilascio_cie_a_favore_minorenni.pdf

Ist der andere Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, so muss dessen Unterschrift auf dem Zustimmungsdokument beglaubigt werden: entweder im Konsulat zum Zeitpunkt des Termins oder bei der deutschen Wohngemeinde oder einer anderen Behörde oder von einem Notar. Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde vorgelegt wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen.

  • Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss beim Termin das Diebstahl- oder Verlustanzeigeformular vorgelegt werden, ebenso die bei den deutschen Behörden (Polizei oder Fundbüro der Gemeinde) erstattete Anzeige. Diese kann auch online bei der Internetwache erstattet werden (jedes Bundesland hat eine eigene Internetseite; der Beleg kommt einige Tage später per Post).

Für den CIE entstehen Ihnen folgende Kosten:

o  21,95 Euro im Falle einer Erstausstellung oder Verlängerung.

  •  Wichtig: wenn der vorherige Personalausweis in Papierform war und ein elektronischer Personalausweis beantragt wird, ist trotzdem der Betrag von 21,95 Euro zu zahlen.

o    27,11 Euro im Falle eines Duplikats (Ausstellung einer neuen Karte früher als 180 Tage vor Gültigkeitsablauf der vorherigen Karte aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung)

  • Um die Bearbeitungszeiten am Schalter zu verkürzen, werden die Mitbürger:innen gebeten, die konsularischen Gebühren, mindestens fünf Arbeitstage vor dem Termin per Banküberweisung zu zahlen. Weitere Infos finden sie in dem  Merkblatt Hinweise zur Zahlung.

8) Welche Schritte werden am Tag des Termins durchgeführt?

Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die im vorangegangenen Punkt angegebenen Unterlagen entgegen. Er nimmt die Erkennung und Verifizierung des Fotos vor und nimmtdie Fingerabdrücke und die Unterschrift (außer bei Minderjährigen unter 12 Jahren) auf.

Minderjährige unter 12 Jahren müssen ebenfalls anwesend sein, da ihre Identifizierung durch den Konsularbeamten erforderlich ist. Minderjährige müssen immer von einem ihrer Elternteile oder dem Träger der elterlichen Verantwortung begleitet werden.

Falls der Minderjährige nicht im Konsulat anwesend sein kann, muss man auf dem Postweg ein beglaubigtes biometrisches Passbild übersenden. Die Beglaubigung erfolgt durch einen Notar oder durch die Gemeinde- Stadtverwaltung.

 

9) Wie erhalte ich den elektronischen Personalausweis?

Der CIE wird vom Innenministerium ausgestellt und von der Staatsdruckerei (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato) hergestellt. Diese schickt ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse (oder Anschrift). Außer in Sonderfällen sollte der CIE innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Termins auf dem Postweg eintreffen (das Einschreiben kann über den Tracking-Code selbst online verfolgt werden).

Bei Nichtzustellung wird die Sendung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Post für weitere Zustellversuche an die Konsulardienststelle zurückgeschickt.


10) Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:

• 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre;

• 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);

• 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.

11) Was ist eine Einverständniserklärung?

Wenn ein Ausweis für einen Minderjährigen / eine Minderjährige beantragt wird, müssen beide Elternteile eine Einverständniserklärung unterzeichnen ( https://consfrancoforte.esteri.it/CONSOLATO_FRANCOFORTE/resource/doc/2020/09/atto_di_assenso_per_rilascio_cie_a_favore_minorenni.pdf); eine Fotokopie seines Ausweisdokuments ist der Einverständniserklärung beizufügen.
Ist ein Elternteil nicht Bürger der Europäischen Union, so muss dessen Unterschrift von der Konsulardienststelle oder der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen zuständigen Behörde (Notar) persönlich beglaubigt werden.

Um die Richtigkeit der vorgelegten Einverständniserklärung zu überprüfen, ist es notwendig, dass der Minderjährige im Melderegister eingetragen ist oder das Original der Geburtsurkunde vorgelegt wird, aus der Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgehen.

Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde desselben vorzulegen.

Falls der Antragsteller die Einverständniserklärung des anderen Elternteils nicht vorlegen kann (z.B. wenn der andere Elternteil unauffindbar ist oder nicht beantwortet), ist es empfehlenswert, sich mit dem Generalkonsulat in Verbindung zu setzen (ci_confran@esteri.it ) vor dem Termin im Konsulat.

12) Kann mein Personalausweis geändert werden?

Nein. Der Personalausweis ist ein Identitätsdokument, keine Wohnsitzbescheinigung und kein Personenstandsdokument. Es ist nicht möglich, die Adresse auf dem Personalausweis zu aktualisieren. Hat sich die Adresse geändert, so sollten Sie eine Kopie der von den deutschen Behörden ausgestellten Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung mitführen.

13) Können verheirateten Frauen den Familiennamen ihres Mannes eintragen lassen?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Kontaktdaten des Personalausweisbüros:
Tel.: 0049 (0)69 7531 – 302 (12:00 – 13:00)

Fax: 0049 (0)69 7531 – 126
Posta elettronica: ci_confran@esteri.it

Sonderfälle:

Für Minderjährige bis zu 12 Jahren sowie Staatsbürger, die aufgrund dauerhafter Invalidität (nachgewiesen durch ein ärztliches Attest) nicht persönlich im Generalkonsulat vorstellig werden können, ist die Aufnahme der Fingerabdrücke nicht notwendig; der Antragsteller muss aber persönlich ausgewiesen werden oder das biometrische Passbild muss beglaubigt werden.

In diesen Fällen kann die Ausstellung des Reisepasses weiterhin durch unsere Abteilung postalisch abgewickelt werden. Die Antragsteller sind aber darum gebeten, ein durch einen Notar oder durch die Gemeinde- Stadtverwaltung beglaubigtes Passbild zu übersenden.

Falls diese Beglaubigung nicht möglich ist, muss der Antragsteller einen online Termin auf das Portal PRENOT@MI vereinbaren und dann sich persönlich im Konsulat vorstellen.

In dringenden Fällen und unter Vorlage entsprechender Belege ist es weiterhin möglich ohne Termin von der Ausweisabteilung empfangen zu werden. Das Konsulat behält sich jedoch vor, die Belege und die Dringlichkeit zu prüfen.

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 WAS IST DIE BEGLEITSBESCHEINIGUNG?

Minderjährige unter vierzehn Jahren können nur in Begleitung wenigstens eines Elternteils ausreisen. Falls das Kind mit einer dritten Person (z.B. Großeltern, Onkel/Tante, Freunden, Lehrern) oder mit Personal einer Reisegesellschaft reist, ist eine Begleitbescheinigung der Person oder der Reisegesellschaft, welcher sie das Kind anvertrauen, erforderlich. Diese Genehmigung ist nur auf eine Reise begrenzt.

Um die Bescheinigung zu erhalten, muss man persönlich oder per Post Folgendes vorlegen:

  • Antragsformular;
  • Kopie eines Ausweisdokuments beider Eltern;
  • Kopie eines Ausweisdokuments beider Eltern des Minderjährigen;
  • Kopie eines Ausweisdokuments der Begleitperson (empfohlen);
  • Vorfrankierten Briefumschlag 0,70 € (nur falls der Antrag per Post gesendet wird).

Hinweise zur Zahlung der konsularischen Gebühren