Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Reisepass

Passabteilung
Tel.: 0049 (0)697531 – 301 (12:00 – 13:00)
Fax: 0049 (0)697531 – 105
E-Mail: passaporti.francoforte@esteri.it


Wir bitten Sie, bereits mit biometrischen Fotos zu Ihren Terminen zu kommen.

 

—————————————- WICHTIG! ———————————

AB DEM 1. DEZEMBER 2025 BETRÄGT DIE GEBÜHR FÜR DEN ELEKTRONISCHEN REISEPASS 116,20 €.

Wir bitten alle, die einen Termin ab dem 1. Dezember 2025 haben und bereits eine Überweisung getätigt haben, den Restbetrag vor dem Termin zu überweisen.

————

Die Passabteilung des italienischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main stellt Reisepässe für italienische Staatsbürger aus, die in dem konsularischen Bezirk (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Unterfranken) ansässig sind.

Um einen Reisepass zu beantragen, muss man sich auf das Terminbuchungsportal „PRENOT@MI“:https://prenotami.esteri.it/  registrieren, alle notwendigen Angaben eingeben und einen Termin buchen.

Für Minderjährige bis zu 12 Jahren sowie Staatsbürger, die aufgrund dauerhafter Invalidität (nachgewiesen durch ein ärztliches Attest) nicht persönlich im Generalkonsulat vorstellig werden können, ist die Aufnahme der Fingerabdrücke nicht notwendig, das biometrische Passbild muss aber beglaubigt werden.

Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person „DAUERHAFT REISEUNFÄHIG” (dauerhafte Verhinderung) ist, ausgestellt von einem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt. Jede Erklärung, die auch nur geringfügig von der oben genannten Formulierung abweicht, kann nicht akzeptiert werden.

In diesen Fällen kann die Ausstellung des Reisepasses weiterhin durch unsere Abteilung postalisch abgewickelt werden. Die Antragsteller sind aber darum gebeten, ein durch einen Notar oder durch die Gemeinde- Stadtverwaltung beglaubigtes Passbild zu übersenden.

Falls diese Beglaubigung nicht möglich ist, muss der Antragsteller einen online Termin auf das Portal PRENOT@MI vereinbaren und dann sich persönlich im Konsulat vorstellen.

In dringenden Fällen und unter Vorlage entsprechender Belege ist es weiterhin möglich ohne Termin von der Passabteilung empfangen zu werden. Wir behalten uns jedoch vor, die Belege und die Dringlichkeit zu prüfen.

————————————————————–

WAS WIRD FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES NEUEN REISEPASSES BENÖTIGT?

Ist der Antragsteller/die Antragstellerin volljährig und im Konsularebezirk ansässig, muss einen Termin online unter PRENOT@MI gebucht werden

AM TAG DES TERMINS MÜSSEN SIE FOLGENDE UNTERLAGEN MITBRINGEN:

  • gültiger Ausweis (Reisepass und/oder Personalausweis);
  • Fotokopie des letzten Reisepasses oder Personalausweises;
  • alter Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist);
  • 2 biometrische Fotos nach ICAO-Standard 4,5 x 3,5 cm (mit weißem Hintergrund und ohne Brille);
  • Zahlungsbeleg* über den Betrag von 116,20 € für einen seit dem 1.12.2025 ausgestellten Reisepass (116 € für einen bis zum 30.11.2025 ausgestellten Reisepass). Die Zahlung per Überweisung muss mindestens 3 Werktage vor dem Termin auf das folgende Konto erfolgen:

EMPFÄNGER: Consulate General of the Italian Rep. in Frankfurt/Main*

IBAN: DE12 1007 0100 0319 0030 00

BIC: DEUTDEBB101

BETRAG: 116,20 € (ab 01.12.2025) / 116 € (bis 30.11.2025)

VERWENDUNGSZWECK: Reisepass «Nachname» «Vorname» «Geburtsdatum»

Alternativ kann die Zahlung per Echtzeitüberweisung oder direkt an der Kasse des Konsulats mit deutscher Debitkarte (EC-Karte) oder in bar erfolgen.

  • Für Staatsbürger, die aufgrund dauerhafter Invalidität (nachgewiesen durch ein ärztliches Attest) nicht persönlich im Generalkonsulat vorstellig werden können: ein mit 4,25 € vorfrankierter und adressierter BriefumschlagDie Briefgebühren NICHT überweisen;
  • Bei Adressenänderung: die aktuelle Meldebescheinigung (oder eigene Rechnungen wie z.B. Telefon, Strom oder Wasser);
  • Bei Verlust die unterschriebene Verlustanzeige;
  • Bei Diebstahl die Strafanzeige der Polizei.
  • Sollte es unmöglich oder nachweislich schwierig sein, bei der örtlichen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, ist eine beim Passamt abgegebene und unterzeichnete Erklärung über den Diebstahl oder Verlust vorzulegen.

  Ist der Antragsteller/die Antragstellerin minderjährig dann mussen die Eltern einen Termin online buchen unter: https://prenotami.esteri.it

Am Tag des Termins müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antragsformular für Minderjährige: ausgefüllt und von beiden Eltern unterschrieben sowie eine Kopie der Ausweisdokumente der Eltern;
  • Kopie des letzten Reispasses, Personalausweises und/oder des deutschen Ausweisdokumentes;
  • Ein biometrisches Passbild 4,5 x 3,5 cm (aktuell, frontal und farbig). Das biometrische Passbild muss durch einen Notar oder durch die Gemeinde- Stadtverwaltung beglaubigt werden. Falls diese Beglaubigung nicht möglich ist, muss der Antragsteller einen Termin im Konsulat vereinbaren und dann sich persönlich im Konsulat vorstellen.
  • 116,20 € Passgebühr, der Betrag kann per Banküberweisung beglichen werden. Hier die Hinweise zur Zahlung. Eine Kopie des Zahlungsbelegs (116,20 €) ist dem Antrag beizufügen;
  • Für minderjährige unter 12 Jahren: ein mit 4,25 € vorfrankierter und adressierter BriefumschlagDie Briefgebühren NICHT überweisen;
  • Bei Verlust die unterschriebene Verlustanzeige;
  • Bei Diebstahl die Strafanzeige der Polizei.
  • Sollte es unmöglich oder nachweislich schwierig sein, bei der örtlichen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, ist eine beim Passamt abgegebene und unterzeichnete Erklärung über den Diebstahl oder Verlust vorzulegen.

WICHTIG: Falls Sie am Tag des Termins ohne die erforderlichen Unterlagen beim Konsulat vorstellig werden, kann Ihr Reisepass möglicherweise nicht ausgestellt werden.

WICHTIG: italienische Staatsbürger:innen im Ausland können einen Reisepass in einem konsularischen Bezirk beantragen, selbst wenn diese nicht dem konsularischen Bezirk angehören. Die Ausstellung kann in diesen Fällen nur nach Erhalt einer schriftlichen Vollmacht der italienischen Polizeibehörde und/oder des italienischen Konsulats erfolgen, die für den jeweiligen Wohnort zuständig sind.

ES WIRD AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DASS UNVOLLSTÄNDIGE ODER NICHTWAHRHEITSGEMÄSSE ANGABEN SOWIE DIE VORLAGE GEFÄLSCHTER DOKUMENTE STRAFRECHTLICH GEAHNDET WERDEN.

WAS IST EIN REISEPASS UND WIE LANGE IST DIESER GÜLTIG?

Der Reisepass ist ein persönliches Ausweis- und Reisedokument mit einer Gültigkeit von 10 Jahren.

Entsprechend dem Wohnort des Antragstellers/der Antragstellerin erfolgt die Ausstellung durch die Reisepassabteilung im zuständigen konsularischen Bezirk.

Der Reisepass wird nach den 10 Jahren Gültigkeit neu ausgestellt. Für Minderjährige ist die Gültigkeit des Reisepasses entsprechend dem Alter unterschiedlich: der Reisepass ist für 3 Jahre bei Minderjährigen bis zum 3. Lebensjahr gültig, ab dem 3. bis zum 18. Lebensjahr 5 Jahre gültig.

In Ausnahmefällen und unter Vorlage entsprechender Belege (z.B. keine Aufnahme der Fingerabdrücke aufgrund eines Unfalls möglich, Krankenhausaufenthalte, etc.) kann ein vorläufiger Reisepass mit einer maximalen Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt werde. Die Gebühren belaufen sich auf 5,20 €.

Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten weisen wir darauf hin, die Hauptstoßzeiten der Reisepassabteilung zu meiden (unmittelbar vor den Sommer-, Weihnachts- und Osterferien). Wir empfehlen das Ablaufdatum zu kontrollieren und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Der Reisepass kann auch bis zu 6 Monaten vor Ablauf neu ausgestellt werden.

WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DEN REISEPASS UND WIE KANN ICH DIESE BEGLEICHEN?

Die Kosten für einen Reisepass belaufen sich auf 116,20 € und stellen sich wie folgt zusammen: 42,50 € für das Passbuch und 73,70 € Verwaltungsgebühren.

Um Ihren Aufenthalt im Generalkonsulat so kurz wie nur möglich zu halten, fordern wir Sie höflichst auf die Gebühr von 116,00 € mittels Überweisung zu begleichen. Hinweise zur Zahlung hier

Für die Staatsbürger, die wegen schwerwiegenden Gründen und unter Vorlage entsprechender Belege ohne Termin empfangen werden, ist die Barzahlung des Reisepasses weiterhin möglich.

In nachzuweisenden Notfällen (Todesfall, schwerwiegende gesundheitliche Gründe, unaufschiebbare berufliche Reisen) wird für Staatsbürger ohne Termin eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € fällig, um den Reisepass innerhalb von 24 Stunden zu erhalten. Diese nach Art. 74 der konsularischen Gebührenverordnung vorgesehene Gebühr ist zu den normalen Gebühren des Reisepasses zusätzlich zu begleichen.

WICHTIG: Die Zahlung der Zusatzgebühr ist nicht gleichbedeutend mit einer sofortigen Passausstellung, da diese der Überprüfung von Hinderungsgründen unterliegt (z.B. Vorstrafen).

WAS IST EINE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG?

WICHTIG: folgende Informationen gelten sowohl für den Reisepass- als auch für den Personalausweisantrag. Das italienische Passgesetz sieht für die Ausstellung eines Reisepasses für  Minderjährige vor, dass eine unterschriebene Einverständniserklärung der beiden Eltern einzureichen ist. Durch die Erteilung der Einverständniserklärung wird somit die Ausstellung eines italienischen Ausweisdokuments für das  Minderjährige Kind zugestimmt.

Um die Einverständniserklärung zu unterschreiben verwendet man  den Reisepassantrag für Minderjährige. Diese Formulare finden Sie auf unserer Homepage oder sind in unserer Abteilung erhältlich und müssen mit einer Ausweiskopie des anderen Elternteils eingereicht werden.

Sollte ein Elternteil kein EU-Bürger sein, muss er/sie persönlich im Generalkonsulat vorstellig werden oder seine/ihre Unterschrift bei der zuständigen deutschen Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen. Sollte der andere Elternteil kein EU-Bürger und in Italien wohnhaft sein, ist die Einverständniserklärung bei der ansässigen Gemeinde zu leisten.

Sollte der Antragsteller/die Antragstellerin minderjährige Kinder von unterschiedlichen Lebenspartnern haben, muss die Einwilligungserklärung von jedem Partner jeweils unterschrieben werden.

WENN DER ANDERE ELTERNTEIL DIE EINWILLIGUNG VERWEIGERT

Falls ein Elternteil die Einwilligung verweigert, muss der Antragsteller/die Antragstellerin beim Konsulat  eine schriftliche Erklärung abgeben, in der die Verweigerungsgründe des anderen Elternteils erläutert werden. In der Erklärung ist die vollständige Adresse und – gegebenenfalls – die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben. Gerichtsbeschlüsse bezüglich des Sorgerechts und Unterhaltsverpflichtungen sowie Belegnachweise von erfolgten Unterhaltszahlungen sollten ebenfalls vorgelegt werden. Erweisen sich die Gründe der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteils als nicht gerechtfertigt, kann der Generalkonsul die Ausstellung des Reisepasses für minderjährige Kinder durch eine entsprechende konsularische Verordnung veranlassen.

WAS IST DIE REISEVOLLMACHT?

Minderjährige unter 14 Jahren ist die Ausreise nur in Begleitung eines Elternteils erlaubt. Für Reisen mit einem Nichterziehungsberechtigten (z.B. Großeltern, Onkel/Tante, Freunde, Lehrer oder mit dem Personal einer Reise/Fluggesellschaft) ist eine Reisevollmacht erforderlich, die unter Angaben der Personalien der Begleitperson bzw. der Reisegesellschaft vom zuständigen Konsulat bescheinigt wird. Diese Bescheinigung beschränkt sich auf eine Reise und ist jedes Mal neu zu beantragen.

Eine Reisevollmacht kann persönlich oder postalisch
ausgestellt werden. Vorzulegen sind folgende Dokumente:

  • Antragsformular
  • Kopie eines Ausweisdokumentes beider Eltern;
  • Kopie eines Ausweisdokumentes des minderjährigen Kindes;
  • Kopie eines Ausweisdokumentes der Begleitperson (empfohlen);
  • Adressierter und mit 0,70 € vorfrankierter Briefumschlag (nur wenn die Vollmacht postalisch zugestellt werden soll).

WAS TUN BEIM VERLUST BZW. DIEBSTAHL EINES REISEPASSES?

Für im Ausland lebende Staatsbürger:innen

Der Staatsbürger/die Staatsbürgerin muss nch einem TERMIN im Konsulat  folgende Dokumente vorlegen:

  • Eigene Erklärung mit polizeilicher Verlustanzeige bzw. Diebstahlanzeige
  • Anderes gültiges Ausweisdokument

Für die nicht im Ausland oder in unserem konsularischen Bezirk ansässigen Staatsbürger:innen

Sollte sich ein/e Staatsbürger:innen in einer dringlichen Lage befinden (z.B. Tourist in Deutschland hat vor seiner Abreise nach Italien seinen Ausweis verloren bzw. dieser wurde gestohlen) und ist für diesen Staatsbürger eine schriftliche Vollmacht nicht zeitnah bei der zuständigen italienischen Behörde (Polizeibehörde oder Konsulat) einzuholen, kann das Generalkonsulat ein Emergency Travel Document  (ETD; siehe unten) ausstellen.

 

WAS IST EIN EMERGENCY TRAVEL DOCUMENT (ETD)?

Das Emergency Travel Document (ETD) ist ein Reisedokument, das italienischen Staatsangehörigen und EU-Bürgern ausgestellt wird, die sich in Drittländern aufhalten und deren Reisepass oder Reisedokument verloren gegangen, gestohlen oder zerstört wurde oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist beschafft werden kann. Es handelt sich um ein vorläufiges Dokument, dessen Gültigkeit auf die Zeit beschränkt ist, die für die Rückkehr nach Italien oder, in Ausnahmefällen, in das Wohnsitzland unbedingt erforderlich ist.

Das ETD kann auch an Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellt werden, sofern zuvor eine formelle Genehmigung durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung oder das Außenministerium des Heimatlandes des Antragstellers eingeholt wurde.

Es wird daran erinnert, dass das ETD gemäß den geltenden Vorschriften ein Reisedokument ist, das nur für eine einzige Rückreise nach Italien oder in den Staat des ständigen Wohnsitzes oder, in Ausnahmefällen, zu einem anderen Zielort gültig ist, wobei die Gültigkeitsdauer maximal 15 Tage beträgt. Es ist daher erforderlich, sich erst kurz vor der geplanten Abreise zu unseren Büros zu begeben (auch ohne Termin).

Der Antrag auf ein ETD wird mit diesem Formular gestellt und muss folgende Unterlagen enthalten:

  • – Anzeige des Diebstahls, des Verlusts oder der Zerstörung des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments bei der örtlichen Polizeibehörde;
  • – Kopie (auch digital) des oben genannten Dokuments oder eines anderen Ausweises (falls dieses nicht vorliegt, müssen Sie sich in Begleitung von zwei Zeugen, die zur Bestätigung der Identität des Antragstellers einen Ausweis mit sich führen müssen, zu unseren Büros begeben);
  • – 1 Standardfotos gemäß ICAO-Vorgaben;
  • – Reisedokument (sofern möglich)

Die ETD wird ab dem 09.12.2025 kostenlos ausgestellt.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß den geltenden Vorschriften die ETD für die Dauer von 15 Tagen gültig ist, für die sie ausgestellt wurde. Es ist daher erforderlich, sich erst kurz vor der geplanten Abreise in unseren Büros zu melden (auch ohne Terminvereinbarung).

Informationen zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Wir weisen unsere Staatsbürger darauf hin, dass das Generalkonsulat keine Einreiseinformationen sowie Informationen bezüglich der Visaausstellungen für die USA erteilt. Wir verweisen hierfür auf die zuständigen Internetseiten des Consulate General of the United States in Frankfurt, des U.S. Department of State und des ESTA – Electronic System for Travel Authorization.
Ein gültiger biometrischer Reisepass mit Fingerabdruck und die elektronische Einreisegenehmigung (ESTA – Electronic System for Travel Authorization) sind jedenfalls erforderlich.