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Register der im Ausland lebenden Italiener (AIRE)

Personenstandsregister A.I.R.E.
Tel. 0049 (0)69 7531 – 304 (12:00 -13:00)
Fax: 0049 (0)69 7531 – 142
email: anagrafeelettorale.francoforte@esteri.it

E-Mail-Adresse, die ausschliesslich zur zertifizierten Übermittlung von amtlichen Dokumenten in den Bereichen Standesamt und Meldeamt (AIRE) dient: con.francoforte.anagrafestatocivile@cert.esteri.it

 

Ab dem 15.11.2019 werden Anträge auf Eintragungen in das Personenregister („A.I.R.E.“) oder Mitteilungen über Adressänderung in der Regel durch die Internet Webseite „FAST IT“ angenommen.

Das Portal FAST IT (https://serviziconsolari.esteri.it/homesteht den italienischen Staatsbürgern zur Verfügung, die im Konsularbezirk des Italienischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main als wohnhaft registriert sind. Der Konsularbezirk umfasst: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Unterfranken.

Anhand des Portals FAST IT ist es möglich,

–              meldeamtlich den Auslandswohnsitz für die italienische Heimatgemeinde zu registrieren (Anagrafe Italiani Residenti All`Estero,  kurz: AIRE);

–              die eigenen,  personenbezogenen Daten zu überprüfen;

–              die Anschriftsänderungen innerhalb Deutschlands  einzutragen;

–              sowie den Wohnsitzwechsel von einem Konsularbezirk in einen anderen Konsularbezirk, auch außerhalb Deutschlands, zu ändern.

Um das Portal  FAST IT bestmöglich zu nutzen, ist eine persönliche Email Adresse zur  Einschreibung erforderlich;

Das Portal FAST IT ersetzt die postalische und elektronische Zusendung des AIRE Antrags, die Mitteilung der neuen Anschrift in Deutschland, den Wechsel des zuständigen Konsularbezirks.

Insofern ist es nicht mehr notwendig, persönlich für die Antragstellung zur AIRE Registrierung und/oder für Variationen des AIRE Antrags   im Italienischen Generalkonsulat zu erscheinen. Dies erfolgt ausschließlich über das Portal FAST IT.

WICHTIG : Postalisch oder mit Email zugesandte Anfragen zur AIRE Registrierung werden, mit wenigen Ausnahmen, nicht angenommen. (Beigefügte Unterlagen werden nicht  zurückerstattet!)

Hinweis: Alle italienische Staatsbürger, auch diejenige, die bereits im konsularischen Personenregister AIRE registriert sind, werden aufgefordert, sich über das Portal FAST IT einzutragen:

https://serviziconsolari.esteri.it/home

 

Was ist das A.I.R.E.?
Das A.I.R.E.-Büro führt und aktualisiert in enger Abstimmung mit den italienischen Gemeinden die Daten des „Registers der im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen“ (A.I.R.E.) auf der Grundlage der Angaben durch die betreffenden Personen, die an die zuständigen Gemeinden in Italien übermittelt werden. Das Register dient somit der Erfassung aller im Ausland lebenden Italiener im Interesse effizienter und funktionaler Dienstleistungen.

Warum und wozu schreibt man sich in das A.I.R.E ein?
• Die Registrierung in das A.I.R.E ist eine gesetzliche Pflicht (Gesetz Nr. 470 vom 27.10.1988) in den unter Punkt 3) aufgeführten Fällen.
• Sie ist zudem Voraussetzung für die Erlangung bestimmter Dienstleistungen des Konsulats (Ausstellung von Bescheinigungen und Erklärungen*) und Vergünstigungen (z.B. Zusendung der Wahlkarte und anderer Mitteilungen der italienischen Behörden; auf Antrag Gewährung von ermäßigten Tarifen bei der ENEL und der kommunalen Müllabfuhr sowie ermäßigte Hypotheken für den Bau oder die Renovierung von Immobilien).
• Mit der Einschreibung in das A.I.R.E. geht der Anspruch auf beitragsfreie Rente verloren und die Zuständigkeit für die Krankenversicherung geht auf die lokalen Behörden im Ausland über.

Bitte lesen Sie auch diese Seite (nur auf Italienisch)

Wann und wie schreibt man sich in das A.I.R.E. ein?
– Die Einschreibung in das Register ist notwendig, sobald man seinen Wohnsitz für einen Zeitraum von über 12 Monaten ins Ausland verlegt. Die Betreffenden müssen dann innerhalb von 90 Tagen seit der Ausreise aus Italien:

– das ausgefüllte Formular, zusammen mit einer Kopie vom Reisepaß bzw. Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebestätigung über die Webseite „FAST IT“ aufladen und schicken: https://serviziconsolari.esteri.it/home;

Die Dokumente werden durch das Generalkonsulat an die für die Registrierung zuständige Gemeinde in Italien übermittelt.

Nach erfolgter Einschreibung muß das Generalkonsulat bei jedem Wohnungswechsel innerhalb des Konsularbezirks, in einen anderen Konsularbezirk  sowie bei Veränderungen im Personenstand innerhalb der Familie (Geburt, Eheschließung, Tod, Wechsel der Staatsangehörigkeit) mit derselben Vorgehensweise informiert werden.

Wer braucht sich nicht in das A.I.R.E. einschreiben?

Von der Verpflichtung zur Eintragung in das A.I.R.E. sind befreit:

– Personen, die sich für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr im Ausland aufhalten
– Saisonarbeiter
– Beamte im Auslandsdienst, die gemäß den Wiener Übereinkommen von 1961 und 1963 über diplomatische und konsularische Beziehungen bei den lokalen Behörden gemeldet sind

Gemäß dem neuen Artikel 1 Absatz 9 des Gesetzes Nr. 11/2026, das das Gesetz Nr. 470/1988 ändert, werden der Liste der Bürger:innen, die nicht im AIRE registriert sein müssen, folgende Kategorien hinzugefügt:

  1. Schulleiter:in, Lehrer:in und Verwaltungsangestellte der Schule, die außerhalb ihres Dienstverhältnisses stehen und im Rahmen von schulischen Aktivitäten außerhalb des Staatsgebiets ins Ausland entsandt werden;
  2. Angestellte der Regionen und autonomen Provinzen, die gemäß Artikel 58 des Gesetzes Nr. 52 vom 6. Februar 1996 zum Dienst in den Verbindungsbüros derselben abgeordnet sind;
  3. Zivil- und Militärpersonal, das die in Artikel 1808 des Militärgesetzes gemäß Gesetzesdekret Nr. 66 vom 15. März 2010 vorgesehene Zulage für langjährigen Auslandsdienst erhält;
  4. Zivil- und Militärpersonal, das in den Büros und Einrichtungen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) tätig ist;
  5. Personen, die mit Bürgern der oben genannten Kategorien zusammenleben und diese ins Ausland begleiten.

WICHTIG – Außerdem wird in Artikel 1 der neue Absatz 9-bis eingeführt, der Folgendes vorsieht: Die Eintragung in die in diesem genannten Register ist für Bürger:innen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Italien behalten oder begründen und im Ausland für die Europäische Union, für internationale Organisationen, denen Italien angehört, oder für die in Artikel 26 des Gesetzes Nr. 125 vom 11. August 2014 genannten Einrichtungen arbeiten, freiwillig.

Online Bescheinigungen

Ab dem 15.11.2021 können italienische Staatsbürger, die im Ausland wohnhaft sind, Standesamt- Wohnsitz- und Anmeldebescheinigungen online beantragen und kostenlos erhalten.

Zu diesem Zweck muss man über ein persönliches digitales Identifikationssystem (SPID, CIE oder CNS) verfügen.

Diese Bescheinigungen können unter der folgenden Webseite beantragt werden:

https://www.anagrafenazionale.interno.it/servizi-al-cittadino/

Diese Webseite ist nicht vom Italienischen Generalkonsulat betrieben.

 

Hinweise zur Zahlung der Konsularischen Gebühren