Adresse und Kontakte
Am Ludwigsplatz 7
66117 Saarbrücken
E-Mail: Sportello.saar@esteri.it
Tel. 0681/ 925 66 66 6
– Die Dienstleistungen werden ausschließlich für im AIRE eingetragene italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Saarland angeboten.
– Das Konsularbüro ist für das Publikum ausschließlich nach Terminvereinbarung geöffnet.
-Der Zutritt ist nur möglich je nach den neuen Regeln zur Bekämpfung der Corona Pandemie (3 G Regel).
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Termine werden wie Folgendes beantragt:
– Termine für die Beantragung eines elektronischen Personalausweises sind ausschließlich online unter die Webseite PRENOT@MI: möglich : Home Page – Prenot@Mi (esteri.it)
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Reisepässe:
Der Termin wird telefonisch oder per Email vereinbart, nachdem die Antragsteller ihren Antrag auf dem Postweg an folgende Anschrift übersendet haben: Am Ludwigsplatz 7, 66117 Saarbrücken. Es ist nicht gestattet, Reisepassanträge beim Konsularbüro persönlich abzugeben.
Alle anderen Dienstleistungen:
Termine sind per Email oder telefonisch zu vereinbaren:
Tel.: 0681 92566666
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CORONAVIRUS: WICHTIGE HINWEISE ZU DEN HYGIENE- UND PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
Das Publikum wird gebeten: |
– den Mindestsicherheitsabstand von 1,5 m auch außerhalb des Konsularbüros einzuhalten; |
– OP- bzw. FFP2 Masken innerhalb der Räumlichkeiten des Konsularbüros zu tragen; |
– auf die Händehygiene zu achten; |
– bei Husten und Niesen Mund und Nase mit dem Ellenbogen oder mit Papiertaschentüchern abdecken (die nach Gebrauch sofort weggeworfen werden sollten, möglichst in geschlossene Mülleimer); |
– der Zutritt ist bei grippalen Symptomen untersagt; |
– für alle Angelegenheiten, die keine persönliche Vorsprache erfordern nutzen Sie die Fernkommunikationsmittel (E-Mail, FAST IT, Online-Buchung, Post); |
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SCHLIEßZEITEN DES KONSULARBÜROS 2024/2025
Zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen 2024 und 2025 bleibt das Konsularbüro im Jahr 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen:
– von 23. Dezember 2024 bis 03. Januar 2025
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Das Konsularbüro bietet folgende Dienstleistungen an:
REISEPÄSSE
Bearbeitung der Anträge, Speicherung und Übertragung der biometrischen Daten an das Generalkonsulat in Frankfurt. Dort werden die Reisepässe ausgestellt und an die Antragsteller per Einschreiben versendet. |
Die Antragsteller – Italienische Staatsbürger, die in Saarland ansässig sind – übersenden die Passanträge ausschließlich per Post an das Konsularbüro, Am Ludwigsplatz 7 – 66117 Saarbrücken.
Dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular muss Folgendes beigefügt werden:
-n. 2 (zwei) biometrische Passbilder (zwei Passbilder 4,5 x 3,5 cm). Bitte beachten Sie genau folgende Anweisungen für die Passbilder: ANWEISUNGEN PASSBILDER;
– Ein frankierter Rückumschlag (Euro 4,25), da der Reisepass dem Antragsteller auf dem Postweg übersendet wird;
Am Konsularbüro in Saarbrücken darf man nicht die Konsulargebühren bezahlen.
Anweisungen für die Bezahlung der Konsulargebühren für den Reisepass (Euro 116) sind hier herunterzuladen: ANWEISUNGEN KONSULARGEBÜHREN
Nach Überprüfung des Antrages werden die Antragsteller zum Zwecke der Terminvereinbarung kontaktiert. Für die Vorbereitung des Antrages, wird empfohlen sich mit den Anweisungen auf der Webseite des Generalkonsulats auch hinsichtlich der Zahlung der Konsulatsgebühren vertraut zu machen:
https://consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/it/i_servizi/per_i_cittadini/passaporti
https://consfrancoforte.esteri.it/consolato_francoforte/de/i_servizi/per_i_cittadini/passaporti/
Wichtig: Am Tag des festgelegten Termins im Konsularbüro bringen sie bitte den Überweisungsbeleg bezüglich der Konsulargebühren
ELEKTRONISCHER PERSONALAUSWEIS
Speicherung und Übertragung der biometrischen Daten an das Generalkonsulat in Frankfurt für die Ausstellung der elektronischen Personalausweise. |
Der Antrag kann ausschließlich von Italienerinnen/Italienern gestellt werden, die im A.I.R.E. eingetragen und in Saarland ansässig sind. Der Antrag kann online unter folgender Webseite gestellt werden: Home Page – Prenot@Mi (esteri.it)
Im Feld „Ort des Termins“ ist “Saarbrücken” zu wählen. Der Antragsteller erhält eine Emailbestätigung. Die elektronischen Personalausweise werden in Italien ausgestellt und von dort aus an die angegebenen Adressen der Antragsteller versendet. Für die Vorbereitung des Antrages, wird empfohlen sich mit den Anweisungen auf der Website des Generalkonsulats auch hinsichtlich der Zahlung der Konsulatsgebühren vertraut zu machen:
Wichtig: Am Tag des festgelegten Termins im Konsularbüro bringen sie bitte den Überweisungsbeleg bezüglich der Konsulargebühren
WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Bestätigung von Übersetzungen;
Ausstellung von Lebensbescheinigungen, Bestätigungen über die Eintragung im Konsulatsregister (für weitere standesamtliche Angelegenheiten ist das Generalkonsulat in Frankfurt zuständig); Übersendung an die italienischen Gemeinden der für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen erforderlichen standesamtlichen Urkunden (für weitere standesamtlichen Angelegenheiten ist das Generalkonsulat in Frankfurt zuständig); Unterstützung der Anwender bei der Nutzung des FAST IT-Portals für einwohnermeldeamtliche Angelegenheiten. |
Der Antrag auf ein EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS muss PER POST lediglich beim Generalkonsulat Frankfurt am Main gestellt werden. Bitte sprechen Sie nicht am Konsularbüro in Saarbrücken vor. Hier finden Sie ausführliche Hinweise.
Weitere Auskünfte und Anweisungen über standesamtliche Anträge sind unter folgender Webseite abrufbar:
VOLLMACHTEN
Ab dem 1. Januar 2012 stellt das Italienische Generalkonsulat Frankfurt am Main gemäß Ministerialbeschuss vom 6. Dezember 2011 keine notariellen Urkunden mehr aus. Des Weiteren ist eine Ausstellung in Ausnahmesituationen, z.B. in äußerst dringenden Fällen, falls kein Notar vor Ort zur Verfügung steht und falls eine Verzögerung negative Folgen für den Antragsteller birgt, möglich. |
Ab dem 01.01.2012 muss man sich für notarielle Urkunden auf deutsche Notare wenden.
Es empfiehlt sich, dem deutschen Notar eine vom italienischen Notar geschriebene Vollmacht vorzulegen, damit der deutsche Notar die Urkunde möglichst gesetzeskonform erstellen kann. Bitte beachten Sie, dass die Urkunde, die vom deutschen Notar nur in deutscher Sprache erstellt wird, ins Italienische übersetzt werden muss, um in Italien gültig zu sein. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
Auf folgenden Webseiten kann man Notare herausfinden, welche die italienische Sprache beherrschen und die Praxis in der Nähe Ihres Wohnortes haben: