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BEKANNTMACHUNG FÜR DIE EINHOLUNG VON UNVERBINDLICHEN INTERESSENBEKUNDUNGEN – FUNKTIONELLE BAULICHE UND ANLAGENTECHNISCHE SANIERUNG

BEKANNTMACHUNG FÜR DIE EINHOLUNG VON UNVERBINDLICHEN INTERESSENBEKUNDUNGEN

(Art. 10 Absatz 1 des Ministerialdekrets 192/2017 – Einholung zur Auswahl von Wirtschaftsteilnehmern)

 Technische Merkmale der Maßnahme: Funktionelle bauliche und anlagentechnische Sanierung des Gebäudes Eschersheimer Landstraße 23 für eine öffentlich zugängliche Büronutzung – Geschätzte Kosten ca. 3,5 Mio. Euro, Geschätzte Dauer ca. 550 Tage

Allgemeine Anforderungen: keine Ausschlussgründe gem. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU, gem. Art. 9 del D.M. 192/2017, gem. Artt. 94 e 95 del D.LGS. 36/2023 Italienisches Gesetz und die entsprechenden deutschen Rechtsvorschriften.

Präqualifizierte Personen sind nach den einschlägigen deutschen Vorschriften, für die Kategorie 611.02 beim „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V“ registriert.

 Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit:

Mindestjahresumsatz in Höhe des 0,9-fachen des geschätzten Wertes in den drei besten Geschäftsjahren der letzten fünf Jahre (2019 – 2023).

 

Technische und berufliche Fähigkeiten:

Referenzen über regelmäßig ausgeführte Arbeiten in den letzten 10 (zehn) Jahren (2014 – 2023) mit folgenden Mindestmerkmalen:

 

Abschluss von Sanierungsarbeiten an mindestens einem Gebäude für öffentliche oder private Verwaltungszwecke.

Der Referenzsanierungsauftrag muss folgende Merkmale aufweisen;

  • Der Gegenstand des Sanierungsauftrages muss eine Gesamtnutzfläche von mindestens 1.400 Quadratmetern haben;
  • Direkte Ausführung bzw. Leitung der Arbeiten als Hauptauftraggeber von folgenden Maßnahmen:
  1. Beseitigung und Entsorgung von Schadstoffen gemäß den örtlichen Vorschriften,
  2. Heizungs-/Warmwasserinstallationsarbeiten mit einer Kesselleistung von mindestens 160 kW,
  3. Installation von Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung des Kessels von mindestens 30 kW.
  • Das Unternehmen muss über mindestens fünf Mitarbeiter mit der Qualifikation und dem Abschluss eines Technischen Leitungspersonals verfügen, von denen mindestens einen Bauingenieur (gem. der deutschen Gesetzgebung) und einen Ingenieur für technische Systeme (gem. der deutschen Gesetzgebung).

 

Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, die Anforderungen und Referenzen stichprobenartig zu überprüfen.

Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, Unternehmen, die sich für das vorliegende Vergabeverfahren angemeldet haben, direkt zu kontaktieren, um die Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen Erklärung durch den gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Erfüllung und des Besitzes der oben beschriebenen Anforderungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einzuholen.

Die o. g. Erklärung müssen die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten zu Datenschutzzwecken enthalten.

Sollte die Datenschutzerklärung nicht enthalten sein, wird der Wirtschaftsteilnehmer, unabhängig von der Erfüllung der restlichen Voraussetzungen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Das Generalkonsulat wird die Wirtschaftsteilnehmer, die alle hier beschriebenen Anforderungen ausnahmslos erfüllen, direkt zur Abgabe eines wirtschaftlichen Angebots schriftlich auffordern. Die Aufforderungsmitteilung wird Hinweise zur Abwicklung des Verfahrens, die Kriterien für die Bewertung der Angebote und für die Vergabe des Auftrags enthalten.

Diese Mitteilung bleibt mindestens 30 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung gültig. Das Generalkonsulat wird Sie auf dieser Website benachrichtigen, wenn die Mitteilung nicht mehr gültig ist.

Bitte übersenden Sie Ihre Interessenbekundung an folgende E-Mail-Adresse:  segr.francoforte@esteri.it.

Datum der Veröffentlichung: 20. Dezember 2024