Die Landsleute, Eltern von minderjährigen Kindern, werden hiermit darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.
Konkret besagt der geänderte Artikel 3-bis des Gesetzes Nr. 1185/1967, dass der andere Elternteil eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung des Dokuments beantragen kann, wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass er sich durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern entziehen könnte.
Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter des ordentlichen Gerichts gestellt werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder, wenn das Kind im Ausland wohnt, bei dem Gericht, in dessen Bezirk sein AIRE-Registerbezirk liegt.
Für die Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige bleibt hingegen die von beiden Elternteilen oder von der Person, die die elterliche Verantwortung ausübt, unterzeichnete Zustimmung erforderlich.