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Unbegrenzte Gültigkeit der elektronischen Personalausweise für Bürger:innen über 70 Jahre

Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 30. Juli 2026 der elektronische Personalausweis (CIE), der für Bürger:innen ausgestellt wird, die zum Zeitpunkt der Beantragung das 70. Lebensjahr vollendet haben, eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer hat.

Die unbegrenzte Gültigkeitsdauer des Dokuments gilt nicht:

1) für die digitale Identifizierung mittels CIE;

2) für den Zugang zu automatischen elektronischen Kontrollstellen an Flughäfen mittels CIE.

In diesen Fällen behält die CIE weiterhin eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und muss daher erneuert werden, wenn sie für die Nutzung dieser beiden Dienste bestimmt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur CIE