In unserem Konsularbezirk gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Italienisch in der Schule zu lernen. Nachfolgend einige wichtige Beispiele:
VEREINBARUNG FÜR DEN BILINGUALEN DEUTSCH-ITALIENISCHEN UNTERRICHT IN FRANKFURT
Seit 1997 besteht zwischen dem Land Hessen und dem italienischen Generalkonsulat in Frankfurt eine bilaterale Vereinbarung für den bilingualen deutsch-italienischen Unterricht an einigen Schulen (drei Grundschulen, einem Gymnasium und, seit einiger
Zeit, einer Realschule) in Frankfurt. Das bilinguale Projekt ermöglicht, die gesamte Schulbahn bis zum Realschulabschluss bzw. zum Abitur zweisprachig zu absolvieren. Italien trägt konkret durch die Entsendung von italienischen Lehrkräften zu diesem Projekt
bei.
Für Informationen wenden Sie sich an die Schulabteilung des Generalkonsulats (siehe Kontakte unten) oder direkt an die Schulen:
- http://www.muehlbergschule.de
- https://willemerschulefrankfurt.wordpress.com
- http://holzhausen.frankfurt.schule.hessen.de
- http://www.deutschherrenschule.de
- http://freiherr-vom-stein.de
In Frankfurt befindet sich außerdem ein bilingualer Kindergarten, „Pinocchio“ unter der Leitung des Bistums Limburg. Für Informationen bitte hier klicken.
Informationen über die Tätigkeit des Elternvereins BILIS im Rahmen des deutsch-italienischen bilingualen Programms in Frankfurt finden Sie unter http://bilis.org.
Deutscher Italianistenverband
An zahlreichen Schulen wird Italienisch als Fremdsprache angeboten. Der “Deutsche Italianistenverband“ (http://www.italianistenverband.de) vereint Linguisten und Lehrkräfte unserer Sprache in Deutschland.
Associazione Docenti d’Italiano in Germania (ADI)
ADI (http://www.adi-germania.org) vertitt die Lehrkräfte für Italienisch in allen deutschen Schulen und arbeitet im Bereich Ausbildung und Förderung der italienischen Sprache und Unterricht.
BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN VON WETTBEWERBEN FÜR ITALIENISCHE SCHULEN IM AUSLAND
Fur weitere Informationen (nur auf Italienisch) hier clicken
UNTERRICHT DER ITALIENISCHEN SPRACHE UND KULTUR (D.LGS. 297/1994)
Im unserem Konsularbezirk wird der Unterricht der italienischen Sprache und Kultur von einigen Bildungsträgern angeboten, die vom Italienischen Außenministerium finanziert werden. Nachfolgend die Kontaktdaten:
FÜR WEITERE INFOS:
Schulabteilung des Generalkonsulats
Leiter: Dr. Alessandro Bonesini
Tel.: 0049 (0)69 7531 – 120 / 121
E-mail: ufficioscuola.francoforte@esteri.it
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Anerkennung von Abschlüssen
Ausländische Abschlüsse werden in Italien nicht automatisch anerkannt. Nicht-italienische Staatsangehörige, die an der Anerkennung der Gleichwertigkeit und Wirksamkeit (“ Gleichwertigkeit „) ihrer ausländischen Abschlüsse (die sie an offiziell anerkannten Bildungseinrichtungen erworben haben) mit den entsprechenden italienischen Abschlüssen interessiert sind, können einen Antrag über das Studentenbüro des Konsulats stellen.
Italienische Staatsangehörige hingegen müssen sich direkt an ein italienisches Schulamt wenden, allerdings immer nach Beantragung einer „Dichiarazione di valore“ beim Studentenbüro des Konsulats.
Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse haben, sobald sie für gleichwertig mit italienischen Abschlüssen erklärt wurden (achte Klasse, Abitur oder Hochschulabschluss), in Italien rechtlichen Wert; das bedeutet zum Beispiel, dass die Person, die die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, das Recht hat, an von der italienischen Verwaltung ausgeschriebenen Auswahlverfahren teilzunehmen.
Die Dokumente, die beim Konsulat vorgelegt werden müssen, um die Erklärung über den Wert und die Gleichwertigkeit des Abschlusses zu beantragen, sind
– Diplom oder Zeugnis im Original oder in amtlicher Form, das mit dem Siegel oder Prägestempel der Schule oder der Hochschuleinrichtung versehen und vom zuständigen Beamten leserlich unterzeichnet ist
– eine originalgetreue Übersetzung des Dokuments ins Italienische. Die Übersetzung kann von der betreffenden Person selbst oder von einem Übersetzer angefertigt werden; das Konsulat kann sich das Recht vorbehalten, die vom Antragsteller vorgelegten Übersetzungen zu genehmigen.
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Wertigkeitserklärung
Ausländer und Italiener:innen mit Wohnsitz im Ausland können sich an italienischen Universitäten einschreiben, indem sie beim Konsulat einen Antrag stellen, dem die vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt werden müssen. Diese Unterlagen müssen von den zuständigen italienischen Behörden auf der Grundlage der Bewertung der im Ausland erworbenen Abschlüsse genehmigt werden.
Das Studentenbüro des Konsulats muss außerdem feststellen und bescheinigen, dass der Schulabschluss die Zulassung zum Studium in dem Land ermöglicht, in dem er erworben wurde („Dichiarazione di valore“).
Formulare: