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Italienische Steuernummer (codice fiscale) – Antrag –

Die italienische Steuernummer (Codice fiscale) ist ein von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ausgestellter Code aus Buchstaben und Zahlen. Sie dient dazu, den Bürger in den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, Privatpersonen und Körperschaften Italiens zu identifizieren. Für natürliche Personen wird die italienische Steuernummer auf der Grundlage persönlicher Daten erstellt.

Bei jeder administrativen Verpflichtung wie etwa die Begleichung von Steuern, Abgaben, Gebühren usw. oder auch bei Geschäftstätigkeiten jeglicher Art (Annahme von Erbschaften, Verträge mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Beantragung von Finanzierungen, Sponsoring, Vermietung oder Überlassung von Immobilien usw.) ist die handelnde Person verpflichtet, ihre italienische Steuernummer anzugeben.

Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können die italienische Steuernummer über das Konsulat sowie – gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets (D.M. attuativo) Nr. 281 vom 17. Mai 2001 – direkt bei den flächendeckend im ganzen Land verbreiteten Büros der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) in Italien beantragen.

Das italienische Generalkonsulat in Frankfurt  ist für folgende Bundesländer zuständig: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Unterfranken.

Personen, die in anderen Bundesländern ansässig sind, müssen sich an die jeweils zuständigen Konsulate wenden.

BEANTRAGUNG ÜBER DAS FAST-IT-PORTAL FÜR ITALIENISCHE STAATSANGEHÖRIGE (Ab dem 15.07.2024)

Volljährige italienische Staatsangehörige, die im Melderegister der im Ausland ansässigen Italiener/-innen AIRE eingetragen sind, müssen über das Online-Portal Fast-It eine italienische Steuernummer für sich selbst und ihre minderjährigen Kinder beantragen. Dafür müssen sie lediglich auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen folgen.

Wie das geht?
1.Loggen Sie sich in das Fast It Portal ein;
2.Klicken Sie auf „Konsulatsregister und AIRE“ und dann auf „Zuweisung Steuernummer“;
3.Bestätigen Sie die Daten und starten Sie den Antrag;
4.Laden Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer herunter.

Wenn Sie die Zuweisungsbescheinigung für die Steuernummer nicht herunterladen können:

1.Registrieren Sie sich auf dem Fast It-Portal oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits ein aktives Konto haben;
2.Beantragen Sie die „Online Vereinigung“, indem Sie auf „Konsulatsregister und AIRE“ und dann auf „ihre Dateien  einsehen“ klicken;
3.Innerhalb weniger Tage erhalten Sie die Nachricht über die erfolgreiche Zuordnung in Ihrer Mailbox.
4.Loggen Sie sich wieder in das Portal ein und laden Sie das Zertifikat herunter.

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BEANTRAGUNG PER E-MAIL

Um die Steuernummer bei diesem Konsulat zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Dokumenten an consolare.berlino@esteri.it:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (hier klicken)
  • Kopie eines gültigen Lichtbildausweises, auf dem die persönlichen Daten vermerkt sind (kein Führerschein)
  • Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk Berlin (Meldebescheinigung)

Bevor Sie das Antragsformular absenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die oben genannten Dokumente in einem der folgenden Formate (pdf, doc, docx, jpg, jpeg) senden können und dass die Dateigröße 5 MB nicht überschreitet.

Bei Anträgen für Minderjährige ist eine Kopie eines Ausweises des Minderjährigen und des antragstellenden Erwachsenen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines anderen Dokuments (Teil des Reisepasses oder Personalausweis, in dem die Namen der Eltern angegeben sind) einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, dass der Antragsteller berechtigt ist, im Namen des Minderjährigen zu handeln. In diesem Fall muss der Wohnsitznachweis auf den Elternteil ausgestellt sein.

Bitte geben Sie auf dem Antragsformular die Abkürzung des Bundeslandes an, in dem der Staatsangehörige seinen Wohnsitz hat.

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Für Anträge auf Zuweisung einer Steuernummer für ausländische Staatsangehörige konsultieren Sie bitte die Seite italienische Steuernummer für ausländische Staatsangehörige.

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Juristische Personen:

Anträge auf Erteilung einer Steuernummer für andere als natürliche Personen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen unter Verwendung des entsprechenden Meldeformulars AA5/6  https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/deutsch/nsd/vordrucke/antrage-istanze/vordruck-um-zuweisung-der-steuernummer-fur-nicht-naturliche-personen-vordruck-aa5_6

direkt bei dem für den Steuerwohnsitz zuständigen Finanzamt (Ufficio dell’Agenzia delle Entrate) eingereicht werden (Art. 58 und 59 D.P.R. Nr. 600 vom 02.09.1973). Der Antrag kann per Post zugesandt oder persönlich – auch über eine entsprechend bevollmächtigte Person – an jedem Schalter der Agenzia delle Entrate oder beim Bearbeitungszentrum Pescara (Centro Operativo di Pescara) eingereicht werden.

Informationen: Centro Operativo di Pescara, Via Rio Sparto 21, 65129 Pescara
E-Mail: cop.pescara@agenziaentrate.it
Tel.: 0855772402 – Telefonische Beratungszentrale: 848448833

Centro Operativo di Pescara, Via Rio Sparto, 21 – 65100 Pescara
Fax: 0039 0855 772325;  Tel: 0039 0855 771
Email: 
centrooperativo.pescara.ivanoresidenti@agenziaentrate.it

 

ÜBERMITTLUNG DER UNTERLAGEN

Sie können uns senden:

Per E-MAIL:  francoforte.codicifiscali@esteri.it 

(Die Dokumente müssen in niedriger Auflösung gescannt werden, maximal 1 MB pro Datei. Größere Dateien werden vom System nicht akzeptiert)