{"id":255,"date":"2023-02-03T20:28:36","date_gmt":"2023-02-03T19:28:36","guid":{"rendered":"https:\/\/consfrancoforte.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/passaporti-e-carte-didentita\/"},"modified":"2026-04-15T15:44:57","modified_gmt":"2026-04-15T13:44:57","slug":"passaporti-e-carte-didentita","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consfrancoforte.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/passaporti-e-carte-didentita\/","title":{"rendered":"Reisepass"},"content":{"rendered":"<p><strong>Passabteilung<\/strong><br \/>\nTel.: 0049 (0)697531 \u2013 301 (12:00 \u2013 13:00)<br \/>\nFax: 0049 (0)697531 \u2013 105<br \/>\nE-Mail:\u00a0<a href=\"mailto:passaporti.francoforte@esteri.it\">passaporti.francoforte@esteri.it<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>Wir bitten Sie, bereits mit biometrischen Fotos zu Ihren Terminen zu kommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;- <strong><span style=\"color: #ff0000;\">WICHTIG!<\/span> <\/strong>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<\/p>\n<p><strong>AB DEM 1. DEZEMBER 2025<\/strong> BETR\u00c4GT DIE GEB\u00dcHR F\u00dcR DEN ELEKTRONISCHEN REISEPASS <strong>116,20 \u20ac<\/strong>.<\/p>\n<p>Wir bitten alle, die einen Termin ab dem 1. Dezember 2025 haben und bereits eine \u00dcberweisung get\u00e4tigt haben, den Restbetrag vor dem Termin zu \u00fcberweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<\/p>\n<p>Die Passabteilung des italienischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main stellt Reisep\u00e4sse f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrger aus, die in dem konsularischen Bezirk (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Unterfranken) ans\u00e4ssig sind.<\/p>\n<p><strong>Um einen Reisepass zu beantragen, muss man sich auf das Terminbuchungsportal\u00a0<\/strong><strong>&#8222;PRENOT@MI&#8220;:<\/strong><a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\">https:\/\/prenotami.esteri.it\/<\/a>\u00a0<strong>\u00a0registrieren, alle notwendigen Angaben eingeben und einen Termin buchen.<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr\u00a0<strong>Minderj\u00e4hrige bis zu 12 Jahren<\/strong>\u00a0sowie\u00a0<strong>Staatsb\u00fcrger, die aufgrund dauerhafter Invalidit\u00e4t (nachgewiesen durch ein \u00e4rztliches Attest)<\/strong>\u00a0nicht pers\u00f6nlich im Generalkonsulat vorstellig werden k\u00f6nnen, ist\u00a0<strong>die Aufnahme der Fingerabdr\u00fccke nicht notwendig, das biometrische Passbild muss aber beglaubigt werden<\/strong>.<\/p>\n<p>\u00c4rztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person \u201eDAUERHAFT REISEUNF\u00c4HIG\u201d (dauerhafte Verhinderung) ist, ausgestellt von einem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt. Jede Erkl\u00e4rung, die auch nur geringf\u00fcgig von der oben genannten Formulierung abweicht, kann nicht akzeptiert werden.<\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen kann die Ausstellung des Reisepasses weiterhin durch unsere Abteilung postalisch abgewickelt werden. Die Antragsteller sind aber darum gebeten, ein durch einen Notar oder durch die Gemeinde- Stadtverwaltung beglaubigtes Passbild zu \u00fcbersenden.<\/p>\n<p>Falls diese Beglaubigung nicht m\u00f6glich ist, muss der Antragsteller einen online Termin auf das Portal\u00a0<a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\">PRENOT@MI<\/a>\u00a0vereinbaren und dann sich pers\u00f6nlich im Konsulat vorstellen.<\/p>\n<p><strong>In dringenden F\u00e4llen und unter Vorlage entsprechender Belege<\/strong>\u00a0ist es weiterhin m\u00f6glich ohne Termin von der Passabteilung empfangen zu werden. Wir behalten uns jedoch vor, die Belege und die Dringlichkeit zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n<p><strong>WAS WIRD F\u00dcR DIE AUSSTELLUNG EINES NEUEN REISEPASSES BEN\u00d6TIGT?<\/strong><\/p>\n<p>Ist der Antragsteller\/die Antragstellerin\u00a0<strong>vollj\u00e4hrig<\/strong>\u00a0und im\u00a0Konsularebezirk ans\u00e4ssig,<strong>\u00a0muss einen Termin online<\/strong>\u00a0unter\u00a0<a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\">PRENOT@MI<\/a>\u00a0<strong>gebucht werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>AM TAG DES TERMINS M\u00dcSSEN SIE FOLGENDE UNTERLAGEN MITBRINGEN:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>g\u00fcltiger Ausweis (Reisepass und\/oder Personalausweis);<\/li>\n<li>Fotokopie des letzten Reisepasses oder Personalausweises;<\/li>\n<li>alter Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist);<\/li>\n<li>2 biometrische Fotos nach ICAO-Standard 4,5 x 3,5 cm (mit wei\u00dfem Hintergrund und ohne Brille);<\/li>\n<li>Zahlungsbeleg* \u00fcber den Betrag von 116,20 \u20ac f\u00fcr einen seit dem 1.12.2025 ausgestellten Reisepass (116 \u20ac f\u00fcr einen bis zum 30.11.2025 ausgestellten Reisepass). Die Zahlung per \u00dcberweisung muss mindestens 3 Werktage vor dem Termin auf das folgende Konto erfolgen:<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><em>EMPF\u00c4NGER: Consulate General of the Italian Rep. in Frankfurt\/Main*<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><em>IBAN: DE12 1007 0100 0319 0030 00<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><em>BIC: DEUTDEBB101<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><em>BETRAG: <strong>116,20 \u20ac (ab 01.12.2025)<\/strong> \/ 116 \u20ac (bis 30.11.2025)<\/em><\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><em>VERWENDUNGSZWECK: Reisepass \u00abNachname\u00bb \u00abVorname\u00bb \u00abGeburtsdatum\u00bb<\/em><\/span><\/p>\n<p>Alternativ kann die Zahlung per Echtzeit\u00fcberweisung oder direkt an der Kasse des Konsulats mit deutscher Debitkarte (EC-Karte) oder in bar erfolgen.<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr Staatsb\u00fcrger, die aufgrund dauerhafter Invalidit\u00e4t (nachgewiesen durch ein \u00e4rztliches Attest) nicht pers\u00f6nlich im Generalkonsulat vorstellig werden k\u00f6nnen: ein mit\u00a0<strong>4,25 \u20ac vorfrankierter und adressierter Briefumschlag<\/strong>.\u00a0<strong>Die Briefgeb\u00fchren NICHT \u00fcberweisen<\/strong>;<\/li>\n<li><strong>Bei Adressen\u00e4nderung: <\/strong>die aktuelle Meldebescheinigung (oder eigene Rechnungen wie z.B. Telefon, Strom oder Wasser);<\/li>\n<li><strong>Bei Verlust\u00a0<\/strong>die unterschriebene Verlustanzeige;<\/li>\n<li><strong>Bei Diebstahl\u00a0<\/strong>die Strafanzeige der Polizei.<\/li>\n<li>Sollte es unm\u00f6glich oder nachweislich schwierig sein, bei der \u00f6rtlichen Polizeibeh\u00f6rde Anzeige zu erstatten, ist eine beim Passamt abgegebene und unterzeichnete Erkl\u00e4rung \u00fcber den Diebstahl oder Verlust vorzulegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0\u00a0<\/strong>Ist der<strong> Antragsteller\/die Antragstellerin minderj\u00e4hrig <\/strong>dann<strong> mussen d<\/strong><strong>ie Eltern einen Termin online buchen unter<\/strong>: <a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\">https:\/\/prenotami.esteri.it<\/a><\/p>\n<p>Am Tag des Termins m\u00fcssen folgende Dokumente eingereicht werden:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/consfrancoforte.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/domandarilasciopass_minori_bilingue.pdf\">Antragsformular f\u00fcr Minderj\u00e4hrige<\/a>: ausgef\u00fcllt und von beiden Eltern unterschrieben sowie eine Kopie der Ausweisdokumente der Eltern;<\/li>\n<li><strong>Kopie\u00a0<\/strong>des letzten Reispasses, Personalausweises und\/oder des deutschen Ausweisdokumentes;<\/li>\n<li><strong>Ein biometrisches Passbild<\/strong>\u00a04,5 x 3,5 cm (aktuell, frontal und farbig). Das biometrische Passbild muss durch einen Notar oder durch die Gemeinde- Stadtverwaltung beglaubigt werden. Falls diese Beglaubigung nicht m\u00f6glich ist, muss der Antragsteller einen Termin im Konsulat vereinbaren und dann sich pers\u00f6nlich im Konsulat vorstellen.<\/li>\n<li><strong>116,20 \u20ac Passgeb\u00fchr<\/strong>, der Betrag kann per Bank\u00fcberweisung beglichen werden. Hier die\u00a0<a href=\"https:\/\/consfrancoforte.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Istruzioni-pagamento-percezioni-consolari_2024.pdf\">Hinweise zur Zahlung<\/a>. Eine\u00a0<strong>Kopie des Zahlungsbelegs (116,20 \u20ac) ist dem Antrag beizuf\u00fcgen<\/strong>;<\/li>\n<li>F\u00fcr minderj\u00e4hrige unter 12 Jahren: ein mit\u00a0<strong>4,25 \u20ac vorfrankierter und adressierter Briefumschlag<\/strong>.\u00a0<strong>Die Briefgeb\u00fchren NICHT \u00fcberweisen<\/strong>;<\/li>\n<li><strong>Bei Verlust\u00a0<\/strong>die unterschriebene Verlustanzeige;<\/li>\n<li><strong>Bei Diebstahl\u00a0<\/strong>die Strafanzeige der Polizei.<\/li>\n<li>Sollte es unm\u00f6glich oder nachweislich schwierig sein, bei der \u00f6rtlichen Polizeibeh\u00f6rde Anzeige zu erstatten, ist eine beim Passamt abgegebene und unterzeichnete Erkl\u00e4rung \u00fcber den Diebstahl oder Verlust vorzulegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>WICHTIG: Falls\u00a0Sie am Tag des Termins ohne die erforderlichen Unterlagen beim Konsulat vorstellig werden, kann Ihr Reisepass m\u00f6glicherweise nicht ausgestellt werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>WICHTIG:<\/strong> <em><strong>italienische Staatsb\u00fcrger:innen im Ausland <\/strong>k\u00f6nnen einen Reisepass in einem konsularischen Bezirk beantragen,<\/em> <strong><em>selbst wenn diese nicht dem konsularischen Bezirk angeh\u00f6ren.<\/em> <\/strong>Die Ausstellung kann <strong><em>in diesen F\u00e4llen nur nach Erhalt einer schriftlichen Vollmacht der italienischen Polizeibeh\u00f6rde<\/em><\/strong> und\/oder des italienischen Konsulats erfolgen, die f\u00fcr den jeweiligen Wohnort zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n<p>ES WIRD AUSDR\u00dcCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DASS UNVOLLST\u00c4NDIGE ODER NICHTWAHRHEITSGEM\u00c4SSE ANGABEN SOWIE DIE VORLAGE GEF\u00c4LSCHTER DOKUMENTE STRAFRECHTLICH GEAHNDET WERDEN.<\/p>\n<p><strong>WAS IST EIN REISEPASS UND WIE LANGE IST DIESER G\u00dcLTIG?<\/strong><\/p>\n<p>Der Reisepass ist ein pers\u00f6nliches Ausweis- und Reisedokument mit einer G\u00fcltigkeit von 10 Jahren.<\/p>\n<p>Entsprechend dem Wohnort des Antragstellers\/der Antragstellerin erfolgt die Ausstellung durch die Reisepassabteilung im zust\u00e4ndigen konsularischen Bezirk.<\/p>\n<p>Der Reisepass wird nach den 10 Jahren G\u00fcltigkeit neu ausgestellt. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige ist die G\u00fcltigkeit des Reisepasses entsprechend dem Alter unterschiedlich: der Reisepass ist f\u00fcr 3 Jahre bei Minderj\u00e4hrigen bis zum 3. Lebensjahr g\u00fcltig, ab dem 3. bis zum 18. Lebensjahr 5 Jahre g\u00fcltig.<\/p>\n<p>In Ausnahmef\u00e4llen und unter Vorlage entsprechender Belege (z.B. keine Aufnahme der Fingerabdr\u00fccke aufgrund eines Unfalls m\u00f6glich, Krankenhausaufenthalte, etc.) kann ein vorl\u00e4ufiger Reisepass mit einer maximalen G\u00fcltigkeit von 12 Monaten ausgestellt werde. Die Geb\u00fchren belaufen sich auf 5,20 \u20ac.<\/p>\n<p>Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gew\u00e4hrleisten weisen wir darauf hin, die Hauptsto\u00dfzeiten der Reisepassabteilung zu meiden (unmittelbar vor den Sommer-, Weihnachts- und Osterferien). Wir empfehlen das Ablaufdatum zu kontrollieren und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Der Reisepass kann auch bis zu 6 Monaten vor Ablauf neu ausgestellt werden.<\/p>\n<p><strong>WIE HOCH SIND DIE GEB\u00dcHREN F\u00dcR DEN REISEPASS UND WIE KANN ICH DIESE BEGLEICHEN?<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr einen Reisepass belaufen sich auf\u00a0<strong>116,20 \u20ac<\/strong> und stellen sich wie folgt zusammen: 42,50 \u20ac f\u00fcr das Passbuch und 73,70 \u20ac Verwaltungsgeb\u00fchren.<\/p>\n<p>Um Ihren Aufenthalt im Generalkonsulat so kurz wie nur m\u00f6glich zu halten, fordern wir Sie h\u00f6flichst auf die Geb\u00fchr von 116,00 \u20ac mittels \u00dcberweisung zu begleichen. <strong>Hinweise zur Zahlung<\/strong> <a href=\"https:\/\/consfrancoforte.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/Istruzioni-pagamento-percezioni-consolari_2024.pdf\">hier<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die Staatsb\u00fcrger, die wegen schwerwiegenden Gr\u00fcnden und unter Vorlage entsprechender Belege ohne Termin empfangen werden, ist die\u00a0<strong>Barzahlung<\/strong>\u00a0des Reisepasses weiterhin m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>In nachzuweisenden Notf\u00e4llen (Todesfall, schwerwiegende gesundheitliche Gr\u00fcnde, unaufschiebbare berufliche Reisen) wird f\u00fcr Staatsb\u00fcrger ohne Termin eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr von 50,00 \u20ac f\u00e4llig, um den Reisepass innerhalb von 24 Stunden zu erhalten. Diese nach Art. 74 der konsularischen Geb\u00fchrenverordnung vorgesehene Geb\u00fchr ist zu den normalen Geb\u00fchren des Reisepasses zus\u00e4tzlich zu begleichen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>WICHTIG: Die Zahlung der Zusatzgeb\u00fchr ist nicht gleichbedeutend mit einer sofortigen Passausstellung, da diese der \u00dcberpr\u00fcfung von Hinderungsgr\u00fcnden unterliegt (z.B. Vorstrafen).<\/strong><\/p>\n<p><strong>WAS IST EINE EINVERST\u00c4NDNISERKL\u00c4RUNG?<\/strong><\/p>\n<p>WICHTIG: folgende Informationen gelten sowohl f\u00fcr den Reisepass- als auch f\u00fcr den Personalausweisantrag. Das italienische Passgesetz sieht f\u00fcr die Ausstellung eines Reisepasses f\u00fcr\u00a0 Minderj\u00e4hrige vor, dass eine unterschriebene Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der beiden Eltern einzureichen ist. Durch die Erteilung der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung wird somit die Ausstellung eines italienischen Ausweisdokuments f\u00fcr das\u00a0 Minderj\u00e4hrige Kind zugestimmt.<\/p>\n<p>Um die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung zu unterschreiben verwendet man\u00a0 den Reisepassantrag f\u00fcr Minderj\u00e4hrige. Diese Formulare finden Sie auf unserer Homepage oder sind in unserer Abteilung erh\u00e4ltlich und m\u00fcssen mit einer Ausweiskopie des anderen Elternteils eingereicht werden.<\/p>\n<p><strong>Sollte ein Elternteil kein EU-B\u00fcrger sein<\/strong>, muss er\/sie pers\u00f6nlich im Generalkonsulat vorstellig werden oder seine\/ihre Unterschrift bei der zust\u00e4ndigen deutschen Gemeindeverwaltung beglaubigen lassen. Sollte der andere Elternteil kein EU-B\u00fcrger und in Italien wohnhaft sein, ist die Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung bei der ans\u00e4ssigen Gemeinde zu leisten.<\/p>\n<p>Sollte der Antragsteller\/die Antragstellerin\u00a0<strong>minderj\u00e4hrige Kinder von unterschiedlichen Lebenspartnern\u00a0<\/strong>haben,\u00a0<strong>muss\u00a0<\/strong>die Einwilligungserkl\u00e4rung von jedem Partner jeweils unterschrieben werden.<\/p>\n<p><strong>WENN DER ANDERE ELTERNTEIL DIE EINWILLIGUNG VERWEIGERT<\/strong><\/p>\n<p>Falls ein Elternteil die Einwilligung verweigert, muss der Antragsteller\/die Antragstellerin beim Konsulat\u00a0 eine schriftliche Erkl\u00e4rung abgeben, in der die Verweigerungsgr\u00fcnde des anderen Elternteils erl\u00e4utert werden. In der Erkl\u00e4rung ist die vollst\u00e4ndige Adresse und \u2013 gegebenenfalls \u2013 die Telefonnummer des anderen Elternteils anzugeben. Gerichtsbeschl\u00fcsse bez\u00fcglich des Sorgerechts und Unterhaltsverpflichtungen sowie Belegnachweise von erfolgten Unterhaltszahlungen sollten ebenfalls vorgelegt werden. Erweisen sich die Gr\u00fcnde der Einwilligungsverweigerung des anderen Elternteils als nicht gerechtfertigt, kann der Generalkonsul die Ausstellung des Reisepasses f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder durch eine entsprechende konsularische Verordnung veranlassen.<\/p>\n<p><strong>WAS IST DIE REISEVOLLMACHT?<\/strong><\/p>\n<p>Minderj\u00e4hrige unter 14 Jahren ist die Ausreise nur in Begleitung eines Elternteils erlaubt. F\u00fcr Reisen mit einem Nichterziehungsberechtigten (z.B. Gro\u00dfeltern, Onkel\/Tante, Freunde, Lehrer oder mit dem Personal einer Reise\/Fluggesellschaft) ist eine Reisevollmacht erforderlich, die unter Angaben der Personalien der Begleitperson bzw. der Reisegesellschaft vom zust\u00e4ndigen Konsulat bescheinigt wird. Diese Bescheinigung beschr\u00e4nkt sich auf eine Reise und ist jedes Mal neu zu beantragen.<\/p>\n<p>Eine Reisevollmacht kann pers\u00f6nlich oder postalisch<br \/>\nausgestellt werden. Vorzulegen sind folgende Dokumente:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/consfrancoforte.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/Nuovs_DICHIARAZIONEdiaccompagnominoribilinguedoc.pdf\">Antragsformular<\/a><\/li>\n<li>Kopie eines Ausweisdokumentes beider Eltern;<\/li>\n<li>Kopie eines Ausweisdokumentes des minderj\u00e4hrigen Kindes;<\/li>\n<li>Kopie eines Ausweisdokumentes der Begleitperson (empfohlen);<\/li>\n<li>Adressierter und mit 0,70 \u20ac vorfrankierter Briefumschlag (nur wenn die Vollmacht postalisch zugestellt werden soll).<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>WAS TUN BEIM VERLUST BZW. DIEBSTAHL EINES REISEPASSES?<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr im Ausland lebende Staatsb\u00fcrger:innen<\/strong><\/p>\n<p>Der Staatsb\u00fcrger\/die Staatsb\u00fcrgerin muss nch einem TERMIN im Konsulat\u00a0 folgende Dokumente vorlegen:<\/p>\n<ul>\n<li>Eigene Erkl\u00e4rung mit polizeilicher Verlustanzeige bzw. Diebstahlanzeige<\/li>\n<li>Anderes g\u00fcltiges Ausweisdokument<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F\u00fcr die nicht im Ausland oder in unserem konsularischen Bezirk ans\u00e4ssigen Staatsb\u00fcrger:innen<\/strong><\/p>\n<p>Sollte sich ein\/e Staatsb\u00fcrger:innen in einer dringlichen Lage befinden (z.B. Tourist in Deutschland hat vor seiner Abreise nach Italien seinen Ausweis verloren bzw. dieser wurde gestohlen) und ist f\u00fcr diesen Staatsb\u00fcrger eine schriftliche Vollmacht nicht zeitnah bei der zust\u00e4ndigen italienischen Beh\u00f6rde (Polizeibeh\u00f6rde oder Konsulat) einzuholen, kann das Generalkonsulat ein <strong>Emergency Travel Document<\/strong>\u00a0 (<strong>ETD<\/strong>; siehe unten) ausstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>WAS IST EIN EMERGENCY TRAVEL DOCUMENT (ETD)?<\/strong><\/p>\n<p>Das Emergency Travel Document (ETD) ist ein Reisedokument, das italienischen Staatsangeh\u00f6rigen und EU-B\u00fcrgern ausgestellt wird, die sich in Drittl\u00e4ndern aufhalten und deren Reisepass oder Reisedokument verloren gegangen, gestohlen oder zerst\u00f6rt wurde oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist beschafft werden kann. Es handelt sich um ein vorl\u00e4ufiges Dokument, dessen G\u00fcltigkeit auf die Zeit beschr\u00e4nkt ist, die f\u00fcr die R\u00fcckkehr nach Italien oder, in Ausnahmef\u00e4llen, in das Wohnsitzland unbedingt erforderlich ist.<\/p>\n<p>Das ETD kann auch an Staatsangeh\u00f6rige von Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union ausgestellt werden, sofern zuvor eine formelle Genehmigung durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung oder das Au\u00dfenministerium des Heimatlandes des Antragstellers eingeholt wurde.<\/p>\n<p>Es wird daran erinnert, dass das ETD gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften ein Reisedokument ist, das nur f\u00fcr eine einzige R\u00fcckreise nach Italien oder in den Staat des st\u00e4ndigen Wohnsitzes oder, in Ausnahmef\u00e4llen, zu einem anderen Zielort g\u00fcltig ist, wobei die G\u00fcltigkeitsdauer maximal 15 Tage betr\u00e4gt. Es ist daher erforderlich, sich erst kurz vor der geplanten Abreise zu unseren B\u00fcros zu begeben (auch ohne Termin).<\/p>\n<p>Der Antrag auf ein ETD wird mit diesem<a href=\"https:\/\/consfrancoforte.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/ETD_Nuovomodulo.pdf\"> Formular<\/a> gestellt und muss folgende Unterlagen enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>&#8211; Anzeige des Diebstahls, des Verlusts oder der Zerst\u00f6rung des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments bei der \u00f6rtlichen Polizeibeh\u00f6rde;<\/li>\n<li>&#8211; Kopie (auch digital) des oben genannten Dokuments oder eines anderen Ausweises (falls dieses nicht vorliegt, m\u00fcssen Sie sich in Begleitung von zwei Zeugen, die zur Best\u00e4tigung der Identit\u00e4t des Antragstellers einen Ausweis mit sich f\u00fchren m\u00fcssen, zu unseren B\u00fcros begeben);<\/li>\n<li>&#8211; 1 Standardfotos gem\u00e4\u00df ICAO-Vorgaben;<\/li>\n<li>&#8211; Reisedokument (sofern m\u00f6glich)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Die ETD wird ab dem 09.12.2025 kostenlos ausgestellt.<\/strong><\/p>\n<p>Wir weisen darauf hin, dass gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften die ETD f\u00fcr die Dauer von 15 Tagen g\u00fcltig ist, f\u00fcr die sie ausgestellt wurde. Es ist daher erforderlich, sich erst kurz vor der geplanten Abreise in unseren B\u00fcros zu melden (auch ohne Terminvereinbarung).<\/p>\n<p><strong>Informationen zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)<\/strong><\/p>\n<p>Wir weisen unsere Staatsb\u00fcrger darauf hin, dass das Generalkonsulat keine Einreiseinformationen sowie Informationen bez\u00fcglich der Visaausstellungen f\u00fcr die USA erteilt. Wir verweisen hierf\u00fcr auf die zust\u00e4ndigen Internetseiten des Consulate General of the United States in Frankfurt, des\u00a0<a href=\"http:\/\/www.state.gov\/\">U.S. Department of State<\/a>\u00a0und des\u00a0<a href=\"https:\/\/esta.cbp.dhs.gov\/esta\/\">ESTA &#8211; Electronic System for Travel Authorization<\/a>.<br \/>\nEin g\u00fcltiger biometrischer Reisepass mit Fingerabdruck und die elektronische Einreisegenehmigung (ESTA &#8211; Electronic System for Travel Authorization) sind jedenfalls erforderlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Passabteilung Tel.: 0049 (0)697531 \u2013 301 (12:00 \u2013 13:00) Fax: 0049 (0)697531 \u2013 105 E-Mail:\u00a0passaporti.francoforte@esteri.it Wir bitten Sie, bereits mit biometrischen Fotos zu Ihren Terminen zu kommen. &nbsp; &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;- WICHTIG! &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212; AB DEM 1. 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