BEKANNTMACHUNG FÜR DIE EINHOLUNG VON INTERESSENBEKUNDUNGEN (Art. 10 Absatz 1 des Ministerialdekrets 192/2017 – Einholung zur Auswahl von Wirtschaftsteilnehmern)
Technische Merkmale der Maßnahme
Funktionelle bauliche und anlagentechnische Sanierung des Liegenschaftsgebäudes in der Eschersheimer Landstraße 23 für eine öffentlich zugängliche Büronutzung – Betrag: 4.013.942,12 Euro, Ausführungsfrist der Arbeiten: 550 Kalendertage.
Zuschlagskriterium
Das angewandte Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis; der Vertragspreis wird als Pauschalfestpreis bestimmt.
Anforderungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren
1) Keine Ausschlussgründe gemäß Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU, Art. 9 des D.M. 192/2017, Artikel 94 und 95 des D.LGS. 36/2023 (Italienisches Gesetz) und die entsprechenden deutschen Rechtsvorschriften.
2) Eintragung in die Berufs- und Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU für Wirtschaftsteilnehmer der Europäischen Union. Bieter, die nicht in der EU ansässig sind, legen eine Eintragung in das entsprechende Berufs- oder Handelsregister oder eine eidesstattliche Erklärung gemäß den im Sitzstaat geltenden Bestimmungen vor.
3) Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz für Bauleistungen bezogen auf die besten drei der letzten fünf verfügbaren Geschäftsjahre (2020 – 2024) in Höhe des 0,9-fachen des geschätzten Ausschreibungswertes, d. h. 3.612.547,91 Euro. Für Unternehmen, die ihre Tätigkeit vor weniger als drei Jahren aufgenommen haben, wird die Umsatzanforderung auf den tatsächlichen Zeitraum der Tätigkeit bezogen.
4) Nachweis über die Ausführung einer analogen Arbeit in den letzten zehn Jahren (2015 – 2024) mit einem Betrag in Höhe des 0,6-fachen des geschätzten Ausschreibungswertes, d. h. 2.408.365,27 Euro. Als „analoge Arbeit“ gilt:
- Vollständige Sanierungsarbeiten an mindestens einem Gebäude für öffentliche oder private Verwaltungszwecke;
- Dieses Gebäude (oder zumindest der sanierte Teil) muss eine Gesamtgewerbefläche von mindestens 1.400 m² aufgewiesen haben;
- Im Rahmen dieser Arbeit oder einer anderen im selben Zeitraum ausgeführten Maßnahme müssen Heizungs-/ Warmwasserinstallationsarbeiten mit einer Kesselnennwärmeleistung von mindestens 160 kW direkt ausgeführt oder als Hauptauftraggeber geleitet worden sein;
- Im Rahmen dieser Arbeit oder einer anderen im selben Zeitraum ausgeführten Maßnahme müssen Klimatisierungsarbeiten mit einer Nennkälteleistung von mindestens 30 kW direkt ausgeführt oder als Hauptauftraggeber geleitet worden sein;
- Beschäftigung von mindestens 2 Mitarbeitern mit der Qualifikation und Befähigung als Technisches Leitungspersonals, davon mindestens ein Bauingenieur (gemäß deutscher Gesetzgebung) und ein Ingenieur für technische Anlagen (gemäß deutscher Gesetzgebung).
Die Anforderungen gemäß Punkt 3) und 4) müssen vom Wirtschaftsteilnehmer nach der Zuschlagserteilung nachgewiesen werden. Das Generalkonsulat behält sich vor, die Anforderungen und Referenzen stichprobenartig zu überprüfen, bevor die Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet wird.
Plattform „Traspare“
Um maximale Transparenz zu gewährleisten, schreibt die italienische Gesetzgebung vor, dass das Vergabeverfahren vollständig über die Plattform Traspare abgewickelt wird. Der Link zur Registrierung lautet: https://maeci.traspare.com/suppliers
Für Unterstützung bei der Registrierung auf der Plattform können die Büros des Konsulats kontaktiert werden:
+49 69 7531 132
+49 69 7531 139
Teilnahme am Vergabeverfahren
Das Generalkonsulat behält sich das Recht vor, Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, direkt zu kontaktieren, um eine rechtsverbindliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters über die Erfüllung der beschriebenen Anforderungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einzuholen. Die Erklärungen müssen die Zustimmung zur Datenverarbeitung zu Datenschutzzwecken enthalten.
Ohne die Unterzeichnung dieser Erklärung wird das Generalkonsulat den Wirtschaftsteilnehmer nicht zur Angebotsabgabe auffordern, unabhängig von anderen erfüllten Voraussetzungen.
Das Generalkonsulat wird die am besten geeigneten Wirtschaftsteilnehmer, welche die Anforderungen ausnahmslos erfüllen, direkt zur Abgabe eines wirtschaftlichen Angebots auffordern und dabei das Verfahren, die Bewertungskriterien und die Vergabemodalitäten beschreiben.
Sicherheitsleistung/Sicherheitsgarantie
Gemäß Art. 53 Abs. 1 des D.Lgs. 36/2023 müssen Wirtschaftsteilnehmer, die am Verfahren teilnehmen wollen, eine provisorische Garantie in Höhe von 1% des Vertragswertes (40.139,42 Euro) mit einer Mindestlaufzeit von 180 Tagen leisten. Die Garantie wird nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet, außer im Falle einer Weigerung des Gewinners, den Auftrag anzunehmen, oder bei Rücknahme des Angebots nach Ablauf der Einreichungsfrist.
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Diese Bekanntmachung bleibt mindestens 30 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum gültig. Das Generalkonsulat wird auf dieser Website informieren, wenn die Bekanntmachung ihre Gültigkeit verliert. Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung an: segr.francoforte@esteri.it .