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Hinweise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Geschehen in Italien und Deutschland

STAND: 21.03.2022

Der Zutritt ins Konsulat ist nur mit medizinischen Masken (nur OP-Masken oder FFP2) gestattet.

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Hinweise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Geschehen in Italien und Deutschland

 

Landsleute, die sich über die Möglichkeit einer Rückkehr nach Italien nach dem Coronavirus-Notfall informieren möchten, werden gebeten, die u.g. Webseiten aufmerksam zu lesen.

WICHTIG – Das Gesundheitsministerium Italien empfiehlt diese Seite zu Corona-Warn-App zu lesen

http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioNotizieNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&menu=notizie&p=dalministero&id=4849

Es ist möglich, dass einzelne Regionen Italien spezifische Regeln für die Einreise in ihr Gebiet aufstellen. Reisende Personen nach Italien wird daher empfohlen, sich speziell nach eventuell abweichenden Regelungen in den Zielregionen zu erkundigen oder unsere Sektion “ Reise nach Italien“ zu lesen

Detaillierte Informationen und Updates für Touristen sind auf die Website von ENIT – Italienische Zentrale für Tourismus zu finden.

Bei äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Rückkehr nach Italien können die Landsleute schreiben an: segr.francoforte@esteri.it oder anrufen: +49 (0) 171 4904491 (Rufnummer erreichbar von Mo. bis Frei. 17:00 – 22:00 Uhr – Sa und So. + Feiertage von 8:00 bis 22:00 Uhr).

Für diejenigen, die Informationen oder medizinische Hilfe benötigen, beachten Sie bitte die folgenden Telefonnummern:

112 – 24-Stunden-Notrufdienst

116 117 Medizinischer Hilfsdienst

0800 555 4666 – Hotline der Region Hessen, täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar

0800 99 00400 – Hotline der Region Rheinland-Pfalz rund um die Uhr erreichbar

0681 501-4422 – Hotline des saarländischen Gesundheitsministeriums

09131/6808-5101 – Hotline der Region Bayern

Die hessische Ärztendatenbank ist auf der folgenden Website verfügbar: https://arztsuchehessen.de/arztsuche/arztsuche.php?page=erweiterteSuche&default=true

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1) Einreise nach Deutschland und Rückkehr nach Italien.

2) Maßnahmen in Deutschland.

3) Maßnahmen in Italien

4) Impfung – Allgemeine Hinweise

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1) Einreise nach Deutschland und Rückkehr nach Italien

Einreise nach Deutschland

Es wird empfohlen, die folgenden Webseiten aufmerksam zu lesen:

–          Antworten der Bundespolizei auf häufig gestellten Fragen;

–          Webseite der Italienischen Botschaft in Berlin;

–          Weiterführende Informationen zu Coronatests bei Einreise nach Deutschland können HIER (FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit) abgerufen werden;

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– Einreise nach Italien

Es wird empfohlen, die folgenden Webseiten aufmerksam zu lesen:

–          Webseite auf Deutsch der Italienischen Botschaft in Berlin;

–          Webseite auf Englisch des italienischen Außenministeriums;

 

Ab dem 24. Mai 2021 darf jeder, der aus den in den Listen B, C, D und E des Anhangs 20 des Dekrets des Ministerpräsidenten aufgeführten ausländischen Staaten oder Gebieten für einen beliebigen Zeitraum nach Italien einreist (im Anhang C steht Deutschland), an Bord eines jeden Transportmittels, vor der Einfahrt in das nationale Hoheitsgebiet, das EUROPEAN DIGITAL PASSENGER LOCATOR FORM (dPLF) in digitalem Format wie folgt auszufüllen:

https://app.euplf.eu/#/

 

Achtung: In Italien gelten immer noch Vorschriften zum Versammlungsverbot, Abstandsregeln, Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen sowie Regeln zur Schließung einiger Kultur- und Freizeiteinrichtungen. In das Land einreisenden Personen wird empfohlen, alle geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Ansteckung sorgfältig zu befolgen.

Viele Informationen über die geltenden Regeln für Touristen (Hotels, Restaurants, Strände usw.) finden Sie auf der Website des ENIT-Italienische Zentrale für Tourismus.

 

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2) Maßnahmen in Deutschland

 

Es wird empfohlen, folgende Webseiten aufmerksam zu lesen:

–          Webseite der Italienischen Botschaft in Berlin (auf Italienisch);

–          Webseite der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesländern;

–          Webseite des Bundesinnenministeriums mit Antworten auf häufig gestellten Fragen über Preventionmaßnahmen;

–          Webseite der Bundesregierung „Corona Maßnahmen“

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3) Maßnahmen in Italien

Es wird empfohlen, folgende Webseiten aufmerksam zu lesen:

–          Webseite der Italienischen Botschaft in Berlin (auf Deutsch);

 Zahlreiche Informationen über die für touristische Einrichtungen (Hotels, Restaurants, Strände usw.) geltenden Regeln finden Sie auf der Website der ENIT – Italienische Zentrale für Tourismus.

 

4) IMPFUNG

WICHTIG:  Das in Deutschland ausgestellte “EU digital covid vaccination certificate”/”EU digitales Covid-Impfzertifikat” ist eine europäische Bescheinigung, die auch in Italien anerkannt ist. In Deutschland geimpfte Landsleute, die diese Bescheinigung noch nicht erhalten haben, werden daher gebeten, sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in ihrer Wohngemeinde wenden (z.B. Apotheken und Hausärzte).

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Verfahren zur Ausstellung des digitalen Covid-Zertifikat der EU (Green Pass)  für italienische Bürger/innen, die im Ausland geimpft oder genesen sind.

Italienische Staatsbürger/innen (einschließlich der mit Wohnsitz im Ausland) und ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen, unabhängig davon, ob sie im nationalen Gesundheitssystem (SSN) eingeschrieben sind, sowie alle Personen, die aus irgendeinem Grund im nationalen Gesundheitssystem eingeschrieben sind, die im Ausland gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden oder sich im Ausland von COVID-19 genesen sind, können den Antrag (falls sie sich bereits auf italienischem Staatsgebiet befinden) zur Ausstellung von  digitalen Covid-Zertifikat der EU (Green Pass) stellen.

Geimpfte und Genesene können  das persönliche digitale Covid-Zertifikat der EU (Green Pass) auf folgenden digitalen Plattformen beantragen: www.dgc.gov.it

Oder sie können sich gemäß den von den Regionen und autonomen Provinzen festgelegten Modalitäten an die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (ASL) wenden und neben dem Ausweis und der eventuellen Steuernummer – je nach Art des beantragten digitalen Covid-Zertifikats der EU – die folgenden Unterlagen vorlegen:

a) eine von der ausländischen Gesundheitsbehörde ausgestellte Impfbescheinigung, die mindestens folgende Angaben enthält
– Identifikationsdaten des Inhabers (Vorname, Nachname, Geburtsdatum);
– Angaben zu dem/den Impfstoff(en) (Name und Chargenummer);
– Datum/Daten der Verabreichung des Impfstoffs/der Impfstoffe;
– Angabe des Ausstellers der Bescheinigung (Staat, Gesundheitsbehörde).

Nur die folgenden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der Italienischen Arzneimittelagentur (AIFA) zugelassenen Impfstoffe sind derzeit für die Ausstellung des Green Pass (digitales Covid Zertifikat der EU) gültig:

– Komirnaty (PfizerBioNtech);

– Spikevax (Moderna);

– Vaxzevria (AstraZeneca);

– COVID-19-Impfstoff Janssen (Janssen-Johnson & Johnson).

b) eine von der ausländischen Gesundheitsbehörde ausgestellte Genesungsbescheinigung, die mindestens die folgenden Angaben enthält

– Identifikationsdaten des Inhabers (Vorname, Nachname, Geburtsdatum);

– Informationen über die frühere SARS-CoV-2-Infektion des Inhabers nach einem positiven Test (Datum des ersten positiven molekularen Abstrichs);

– Angabe des Ausstellers der Bescheinigung (Staat, Gesundheitsbehörde).

Die unter den Buchstaben a) und b) genannten Bescheinigungen in Papierform und/oder in digitaler Form müssen zumindest in englischer Sprache und für die Autonome Provinz Bozen in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein; im Falle anderer Sprachen muss ihnen eine beglaubigte Übersetzung beigefügt werden.

Im Falle eines Antrags auf Ausstellung eines digitalen Covid-Zertifikat der EU (Green Pass) nach Abschluss des Impfzyklus mit einer Einzeldosis nach der Genesung muss der Antragsteller beide Bescheinigungen gemäß a) und b) vorlegen.

Falls bei einem Impfzyklus mit mehreren Dosen nur die erste Dosis eines Impfstoffs bereits im Ausland verabreicht wurde, kann das digitale COVID Zertifikat  für die erste Dosis nur beantragt werden, wenn die Gültigkeitsdauer für die Verabreichung der zweiten Dosis dieses Impfstoffs noch nicht abgelaufen ist (derzeit 42 Tage für mRNA-Impfstoffe und 84 Tage für Vaxzevria); in jedem Fall muss dem Antragsteller die Verabreichung der Dosis zur Vervollständigung des Impfzyklus garantiert werden.

Die in das System von der Gesundheitskarte eingegebenen Daten fließen in die Nationale Plattform-DGC ein, um automatisch das digitale Covid-Zertifikat der EU zu generieren, das der Interessent über den persönliche Code ‚AUTHCODE‘ (den er per E-Mail oder, falls die E-Mail-Adresse nicht verfügbar ist, per SMS erhält) auf der Website www.dgc.gov.it  erwerben kann oder

–  über die ‚IMMUNI APP‘ in Kombination mit den Angaben seiner eigenen Gesundheitskarte

 – oder, falls nicht vorhanden, mit denen des zum Zeitpunkt der Anfrage vorgelegten Ausweises oder über die digitale Identität SPID/CIE, die immer auf der Website www.dgc.gov.it oder mit der ‚APP IO‘ zu finden ist und erwerben kann.

 Wenn der Antragsteller anschließend den Impfzyklus in einer regionalen Impfzentrum abschließt, muss die zweite Dosis als solche im regionalen Impfsystem registriert werden, das die Informationen über den täglichen AVC-Fluss an das nationale Impfregister weiterleitet, analog zu dem, was bereits für die Registrierung der Verabreichung von zweiten Dosen im Rahmen des nationalen strategischen Plans für die Impfung gegen SARS-CoV-2 gilt.

 

 

 

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Italienische Staatsbürger, die im Ausland als wohnhaft registriert sind (A.I.R.E.) aber sich vorübergehend in Italien aufhalten, können auch in Italien geimpft werden. Interessierte sollten sich an die eigene Region wenden, um einen Impftermin zu buchen.

Anspruch auf die Impfungen haben alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen. Die Impfung ist freiwillig und erfolgt kostenlos in Impfzentren. Alle, die in der italienischen öffentlichen Gesundheitsversorgungsystem (“Sistema sanitario nazionale”) angemeldet sind, können auch in Italien geimpft werden.

INFORMATIONEN AUF DEUTSCH ÜBER DIE IMPFKAMPAGNE.

HESSEN

https://corona-impfung.hessen.de/

Informatione auf italienisch über verschiedene Aspekte des Coronavirus

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/informationen-fuer-buergerinnen-und-buerger/fremdsprachliche-informationen-zum-coronavirus/informationen-auf-italienisch-informazioni-in-italiano

 

SAARLAND

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/impfung/impfung_node.html

RHEINLAND-PFALZ

https://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/

BAYERN

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/

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